Gesetz Schüler und Lehrer

8 Antworten

Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g)

§ 182 Abs. 3 StGB , das gesetz regelt zumindest den Tatbestand, wenn der Lehrer über 21 und der Schüler unter 16 ist.

Aronphoenix  23.08.2010, 18:23

Das ist kein Tatbestand. Der § ist idR nicht anwendbar. Hier ist §174 StGB einschlägig.

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder 2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

http://forum.fanfiktion.de/t/1674/1 Liebe, Gefühle für jemanden sind gesetzlos und bedingungslos, sowie altersunabhängig erlaubt weil sie natürlich sind und nicht bestraft werden können/dürfen. Es ist eher nicht gern gesehen wenn sich die beiden liebenden in der Schule nahe kommen bzw es zu sexuellen handlungen kommt. In Österreich wohl totales Tabuthema. Bzw eine minderjährige Person im Spiel ist.

Das wäre dann §174 StGB, wurde schon verlinkt. Ist strafbar wenn der Schüler unter 18 ist.