Kollektivstrafe in der Schule. Kann jemand ein Schulgesetz finden, wenn ja schreibt bitte mit link!

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Euer Schulleiter soll sich mal selber um das Schulgesetz kümmern. Der sollte es doch am besten kennen. Natürlich sind Kollektivstrafen verboten. Dazu brauchts nichtmal ein Schulgesetz. Kollektivstrafen sind nicht rechtsstaatlich. Auch nicht als Erziehungsmittel. Das steht merh oder weniger im Grundgesetz. Jeder Lehrer sollte das wissen.

iibboo 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 14:20

Wie soll ich ihm das beweisen bzw. erklären er will es auf schwarz weis vor sich liegen haben !

Bitterkraut  25.03.2015, 14:22
@iibboo

Dann halte ihm das Grundgesetz unter die Nase. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und es ist unwürdig, für etwas bestraft zu werden, was man nicht getan hat. Gerade die Deutschen sollten sich doch mit Kollektivschuld und -strafe auskennen. Soll der Schulleiter doch beweisen, daß solche Strafen zulässig sind. Dreht den Spieß um!

Bitterkraut  14.06.2015, 19:32
@iibboo

Danke fürs Sternchen!

Es wäre hilfreich gewesen, wenn du dein Bundesland angegeben hättest, denn bekanntlich hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz. In den mir bekannten steht nichts von unzulässigen Kollektivstrafen. Aber da gibt es allgemeine Rechtsauffassungen (siehe dazu: 123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html), die sich am GG orientieren und nicht am Schulgesetz. Interessant ist aber vielleicht dieser Text hier (mit Aktenzeichen des Urteils):

http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/kollektivstrafen-schueler/3371

iibboo 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 14:13

Nord-Rhein-Westfalen

heide2012  25.03.2015, 15:23
@iibboo

In Nordrhein-Westfalen spricht das Schulgesetz in § 53 Absatz 1 dazu eindeutige Worte:

"Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlver-halten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist."

Das bedeutet: Will ein Lehrer mehrere Schülerinnen und Schüler bestrafen, muss er jedem einzelnen von ihnen ein Fehlverhalten nachweisen können. Im selben Absatz des selben Paragraphen heißt es außerdem:

"Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen"

Das bedeutet: Soll eine Ordnungsmaßnahme gegen einen Schüler wegen eines Fehlverhaltens eingeleitet werden, müssen zunächst einmal die erzieherischen Maßnahmen nichts beiwirkt haben.

Nein, ihr braucht die Courage die Leute, die sch... bauen, an ihrem Tun zu hindern oder sich zumindest darum zu bemühen.

Dann braucht ihr eine Person, die die Reife besitzt, dies ehrlich dem Lehrerkollegium mitzuteilen; dass eure Versuche kläglich scheitern und ihr es anscheinend mit Rebellen zu tun habt.

Ein Anruf bei den Eltern dieser Spinner kann auch helfen, wenn es so oft passiert.

iibboo 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 14:15

Es bringt nichts.

mit dieser kollektivstrafe möchten eure lehrer erreichen, dass ihr euch als klassenverbund um die störenfriede kümmert. nehmt euch die störer zur brust und bringt sie zur vernunft.

wenn du unbedingt einen paragraphen haben willst, liess das schulgesetz.

Bitterkraut  25.03.2015, 14:14

Die Frage ist nicht, was der Lehrer erreichen will (wäre auch zweifelhaft, daß sich Schüler andere Schüler "zur Brust nehmen"), sondern welche Mittel er anwenden darf, um zu erreichen, was er will.

iibboo 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 14:19
@Bitterkraut

Wir können dagegen nichts machen. Die finden die schule unintressant deswegen kommen die morgen einfach garnicht sondern bleiben zuhause weil andere Klassen auch zuhause bleiben dürfen. Die Bestrafungen die an denen gehen sollten bekommen wir ab das ist das problem deswegen brauch ich ein Gesetz um es meinen Schulleiter zu beweisen 

Hexe121967  25.03.2015, 14:49
@Bitterkraut

doch, eben das ist die frage. jeder schreit doch immer danach, das lehrer und pädagogen auch einen erziehungsauftrag haben. jetzt versuchen sie was und dann ist es auch nicht gut. und komm mir nicht mit grundgesetz etc. wenn die ganze klasse immer und immer wieder nachteile durch ein oder zwei störenfriede hat, sollte die klasse auch wege finden, die störenfriede los zu werden oder eben einfluss auf sie zu nehmen.   nebenbei: ein wenig extra-unterricht macht die kids nicht dümmer!

Bitterkraut  25.03.2015, 14:56
@Hexe121967

Nein, darauf kommt es eben nicht an. Wenn ich etwas erreichen will, darf ich mich auch nicht außerhalb des Grundgesetzes und der rechtstaatlichen Mittel bewegen. Und Lehrer dürfen das auch nicht. Punkt. Da gibts nix zu diskutieren. Der Zweck heiligt nicht die mittel.

In bayern sind sie definitiv verboten. Aber es kommt auf drauf an in welchem bundesland du bist. Dann kann ich dir sagen wo du suchen kannst

Spezialist1905  28.03.2015, 18:13

Sie sind in ganz Dtld. verboten.

iibboo 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 14:14

Nord-Rhein-Westfalen