Motorradbekleidung Protektor Zuschneiden - Konsequenz?
Guten Abend zusammen,
ich hab eine vlllt etwas rechtliche Frage und würde mal gerne wissen wie man das hier sieht.
Folgende Situation : Kunde im laden hat 0815 Jacke gekauft für die er einen Rückenprotektor möchte, er fährt die Jacke seit mehreren Monaten OHNE einen Protektor. Es gibt aber keinen passenden für diese Jacke, weder bei uns, noch anderen Händlern in der Gegend. Auch im Netz sind keine passenden zu finden.
Ich habe dem Kunden dann 2 Möglichkeiten geboten: Erste ist, sich an den Hersteller direkt zu wenden, die 2te, sich einen lvl 1,2,3, Schaumstoffprotektor zu nehmen und diesen per Schablone aus der Jacke zuzuschneiden.
Ein Kollege fing dann an rumzujapsen von wegen, das könne man keinem Sagen, Protektor verliert Zulassung usw. Zum einen gibt es außer der Helmpflicht in D keine Verpflichtung für Bekleidung, man trägt also alles aus eigener Initiative zum Schutz, zum anderen denk ich mir, bevor der Kunde weiter OHNE diesen Schutz rum fährt, soll er wenigstens das machen. Zumal das Zuschneiden eine gängige Lösung ist die man fast in allen Foren findet.
Frage nun, kann ich als Fachverkäufer diese unkonventionelle Lösung anbieten bzw den Tip überhaupt geben? Wie gesagt, bevor der Kunde sich noch aufm Parkplatz auf die Kauleiste legt ist es doch Sinnvoller wenn er wenigstens irgendwas hat.
Versicherungstechnisch zahlt die Unfallversicherung eh weniger bis gar nicht wegen Fahrlässigkeit.
Jemand Erfahrungswerte oder Ratschläge?
4 Antworten
Diese Schutzbekleidungen sind wohl tatsächlich geprüft und wenn man die abändert ist diese Prüfung hinfällig. Allerdings ist mit Ausnahme des Sturzhelms die gesammte Schutzkleidung eine rein freiwillige Sache und kann nach Belieben vorgenommen werden (so lange sie nicht sicheres Fahren beeinträchtigt).
Es mag bei Motorsport in verschiedenen Regeln verankert sein dass geprüfte Schutzkleidung getragen werden muss, das wird das Problem des Kollegen gewesen sein.
Also solche Lösungen würde ich durchaus für einen Fachverkäufer als angebracht sehen, es sollte dabei erwähnt werden dass etwaige Prüfungen der Schutzausrüstung dann hinfällig sind.
Du solltest du Recht haben, der Helm ist das einzig Vorgeschriebene. Die Jacke und der Protektor haben in dem Sinne keine E Zulassung, und sind für den Gesetzgeber total egal.
Ich würde es dem Kunden anbieten.
Ich kann mich daran erinnern, dass ich schon vor Jahren Protektoren von Gericke und von Polo hatte, wo sogar linien draufgedruckt waren, wo man die dann für verschiedene Jacken zuschneiden konnte.
Ich meine sogar die SafeMax Protektoren von Polo sind extra dafür gedacht durch zuschneiden auf gewisse Jacken angepasst zu werden.
Es stimmt schon die Protektoren sind geprüft und die Prüfung ist hinfällig wenn der Protektor abgeändert wird jedoch ist ein Protektor bzw alle Bekleidungen nicht zwingend.
Es gibt keine Vorschrift welche Kleidung zu tragen ist bzw welcher Normung sie entsprechen muss also könntest du dir auch ein Holzbrett hinten in die Jacke stecken.