ADAC "Nachweis" einer Reparatur?
Liebe User,
angenommen eine Person wurde in kurzer Folge 2x vom ADAC abgeschleppt. Beide male sprang das Fahrzeug nicht an. In dem Fall möchte der ADAC im Nachgang gern "Nachweise für eine Reparatur" sehen, ehe er den Schaden reguliert (Abschleppkosten etc).
Nun die Frage. Wie müssen sich solche "Nachweise" gestalten? Eine Reparatur kann ja vielfältig erfolgen
- in einer Werkstatt
- aus Freundeshand der qualifiziert oder unqualifiziert ist und Ersatzteile stellte
- aus eigener (Laien)Hand mit Ersatzteilen, die man noch da hatte
Hier möchte der ADAC eine Art "Stellungname" des Freundes. Ich glaube nicht, dass er dazu berechtigt ist, schon allein aus Datenschutzrichtlinien.
Der "Nachweis" in Form von Rechnungsbelegen scheint mir Datenschutzt-rechtlich auch auf sehr tönernen Füßen zu stehen.
Ebenfalls ist in den Mitgliedschaftsbedingungen nicht geregelt, ob es Neuteile sein müssen oder gebrauchte. Wenn jmd. ein Teil auf Kleinanzeigen erworben hat, hat er dazu keine Rechnung. Muss er dann preisgeben von welchem anderen er das gebrauchte Teil gekauft hat? Dann steht dort "krümelmonster83" als privater Verkäufer.
Aus meiner Sicht also alles kaum konkret im Zweifelsfall. Mir geht es nur darum generell den Fall auszuschließen, dass der ADAC sagt "nein, regulieren wir nicht"
Viele Grüße
9 Antworten
Wenn Du dem ADAC nicht den Nachweis bringt, dass Du den Fehler hast reparieren lassen, dann schickt Dir der ADAC eine Rechnung übers Abschleppen und parallel dazu die Kündigung der Mitgliedschaft.
Der ADAC ist kein Selbstbedienungsladen, er sieht sich selbst als Hilfeeinrichtung für Autofahrer, die auf Grund technischer Defekte "unverschuldet" liegen bleiben.
Wer mit einem defekten Auto fährt und den Defekt auch kennt, der ist nicht unverschuldet unterwegs und hat auch keinen Anspruch auf Hilfe.
Der ADAC verpflichtet auch nicht zur Reparatur mit Neuteilen. Muss der ADAC aber mehrfach tätig werden, weil die Reparatur nicht fachgerecht war, dann schmeißt einen der ADAC halt irgendwann raus.
Das wäre ja in Ordnung. Aber den einen Fall müssten sie vorher noch regulieren, denke ich. Laut Hotline wird man ab 3x Abschleppen in kurzer Zeit erstmal hochgestuft.
Super Antwort!
wenn du dich mit denen streiten möchtest, wirst du verlieren ;)
warum stellst du dich so an?
was die wollen ist vollkommen legitim und nötig.
Es geht darum, dass man seitens des ADAC nicht verpflichtet werden kann, sein Fahrzeug in einer Werkstatt und mittels Neuteilen zu reparieren. Man kann auch durch eigene Hand ein Fahrzeug instand setzen und Teile verwenden, die man noch in der Garage hatte. Verstehst Du? Dann kann man nichts "nachweisen", hat aber auch nichts falsch gemacht. Dann wird man zu unrecht nicht reguliert.
Es geht darum, das du dich in etwas verrennst, bei dem du im Unrecht bist, es aber nicht einsehen willst. Das macht dich sehr unsympatisch!
Wow, denke mal die Argumentation wird bei einer juristischen Auseinandersetzung echt viel bringen. Bitte die Schlagwörter richtig lesen: "Jura, Anwalt, recht"- mit sympathisch und unsympathisch ist da nix. Es gibt nur Sachstände, die auf juristisch statthaften Texten beruhen. Cheers
So lange du die Reparatur nicht nachweist, ist sie eben nicht erfolgt.
Mir geht es nur darum generell den Fall auszuschließen, dass der ADAC sagt "nein, regulieren wir nicht
Der Fall wird eintreten, wenn du keinen Nachweis lieferst. Deine Datenschutzprobleme kann ich nicht nachvollziehen. Wenn dein Fraund, der Raparateur seine Daten nicht freigibt, gibt der ADAC eben das Geld auch nicht frei.
Jede Werkstatt muß ihre Daten ja auch rausgeben, wenn sie repariert.
Es geht darum, dass man seitens des ADAC nicht verpflichtet werden kann, sein Fahrzeug in einer Werkstatt und mittels Neuteilen zu reparieren. Man kann auch durch eigene Hand ein Fahrzeug instand setzen und Teile verwenden, die man noch in der Garage hatte. Verstehst Du? Dann kann man nichts "nachweisen", hat aber auch nichts falsch gemacht. Dann wird man zu unrecht nicht reguliert.
Das verlangt der ADAC ja auch nicht. Aber dann muß es eben eine entsprechene Stellungnahmen geben, die aussagt, was kaputt war und was wie repariert wurde. Wenn die nachvollziehbar ist, wird auch gezahlt.
Versicherungen sind Solidargemeinschaften. D.h. sie müssen für alle Mitglieder da sein und die Mitglieder auch vor unberechtigten Forderungen schützen.
du würdest auch nicht mehrmaliges Abschleppen mitbezahlen wollen, wil der Autobesitzer nicht reparieren läßt, sondern sich lieber auf das Geld der andern verläßt.
Da gebe ich Dir voll Recht. Dennoch liegt hier meiner Meinung nach eine nicht einwandfrei geklärte Vertragslücke vor. Die eigene Stellungnahme "Ich habe repariert mit privaten Teil" dürfte nicht durchgehen. Erst recht wenn man Laie ist. Es passiert auch in Werkstätten, dass ein Fahrzeug eine Woche später wieder kaputt geht, weil der Fehler eben tieferer Natur ist.
Wenn die Erklärung fachlich und sachlich nachvollziehbar ist, wird reguliert.
Hey hungryle
Der "Nachweis" in Form von Rechnungsbelegen scheint mir Datenschutzt-rechtlich auch auf sehr tönernen Füßen zu stehen.
Du willst Geld von denen ohne Nachweis? Es geht um eine Rechnung über die Reparatur deines Autos- wo genau siehst du deine wertvollen Daten gefährdet? Der ADAC hat sämtliche relavante Eckdaten von dir, oder glaubst du tatsächlich die Versicherer vertrauen der Kundschaft blind?
Vorsicht- nicht das du dich in Richtung Versicherungsbetrug verläufst, weil bei Nachlässigkeit muss der ADAC gar nichts.
Es geht darum, dass man seitens des ADAC nicht verpflichtet werden kann, sein Fahrzeug in einer Werkstatt und mittels Neuteilen zu reparieren. Man kann auch durch eigene Hand ein Fahrzeug instand setzen und Teile verwenden, die man noch in der Garage hatte. Verstehst Du? Dann kann man nichts "nachweisen", hat aber auch nichts falsch gemacht. Dann wird man zu unrecht nicht reguliert.
Da das Fahrzeug abermals stehen blieb hegt der ADAC daran berechtigte Zweifel. Warum informierst du das Unternehmen nicht ehrlich darüber?- weil du weißt das die dann nicht zahlen müssen.
Sehr dünnes Eis.
Offensichtlich wurde das Fahrzeug nicht richtig repariert, sonst wäre es ja nicht schon wieder liegen geblieben. Warum sollte der ADAC trotzdem die die Abschleppkosten tragen? Schau doch mal in die Bedingungen, vielleicht findest du dort etwas über die Voraussetzungen für mehrmaliges Abschleppen aus selbem Grund.
Aus Erfahrung mit meinem Bike weiß ich:
Bei fehlerhafter Reparatur durch eine Werkstatt gibt es keine Probleme, auch ich musste eine Kopie der Rechnung einreichen.
Wer als Laie selber bastelt oder von Hobbymechanikern basteln lässt trägt das Risiko selber.
-n
Du mußt die Sache mal so sehen.Wenn Du Dich einige Male immer wieder wegen dem selben Grund abschleppen läßt,dann ist doch berechtigt,daß der ADAC auf einen Reparaturnachweis besteht.Wir als Mitglieder müssen das ja mitfinanzieren.Das lehne ich aber ab,bring den Nachweis oder bleib auf den Kosten sitzen.
Es geht darum, dass man seitens des ADAC nicht verpflichtet werden kann, sein Fahrzeug in einer Werkstatt und mittels Neuteilen zu reparieren. Man kann auch durch eigene Hand ein Fahrzeug instand setzen und Teile verwenden, die man noch in der Garage hatte. Verstehst Du? Dann kann man nichts "nachweisen", hat aber auch nichts falsch gemacht. Dann wird man zu unrecht nicht reguliert.
Der ADAC wird weder verlangen,daß ein Fahrzeug in der Fachwerkstatt repariert wird noch daß nur Neuteile verwendet werden.Verlangen wird er aber eine fachgerechte Instandsetzung mit Teilen die auch ihren Zweck erfüllen,nicht mit Schrotteilen.So wie Du den Fall schilderst bist Du 2x liegengeblieben mit demselben Schaden.Nach dem ersten Mal hätte wahrscheinlich eine Reparatur erfolgen sollen,ist aber nicht oder unsachgemäß erfolgt.Kein Wunder,wenn jetzt ein Nachweis gefordert wird.Ewig den gleichen Schaden bekommst Du nicht für naß repariert.
Es geht darum, dass man seitens des ADAC nicht verpflichtet werden kann, sein Fahrzeug in einer Werkstatt und mittels Neuteilen zu reparieren. Man kann auch durch eigene Hand ein Fahrzeug instand setzen und Teile verwenden, die man noch in der Garage hatte. Verstehst Du? Dann kann man nichts "nachweisen", hat aber auch nichts falsch gemacht. Dann wird man zu unrecht nicht reguliert.