Muss ich als Kunde dafür aufkommen wenn das Münzfach bei einem Geldspielautomaten "verstopft/ verklemmt"?
Hallo.
Vor circa 2 Monaten war ich in einer Spielhalle und habe an einem älteren Geldspielautomaten des Herstellers Merkur gespielt.
Als ich "neue Münzen" in das Münzfach hineingab, um weiterspielen zu können, erkannte der Automat diese auf einmal nicht mehr und gab sie aber auch nicht mehr heraus.
Dann kam die Angestellte der Spielothek und rüttelte bzw. ruckte an dem Automaten herum und als der Automat die Münzen immer noch nicht herausgab, sagte sie zu mir: "Morgen muss dann mal ein Techniker kommen und sich das Gerät ansehen. Es könnte sein, das Sie die Kosten für die Reparatur tragen müssen".
Dann fragte sie mich nach meinem Vor - und Zunamen und ging wieder ganz normal hinter den Thresen und arbeitete weiter.
Meine Frage ist jetzt:
Muss ich als Kunde für diesen "Schaden", den ich NICHT mutwillig verursacht haben SOLL, tatsächlich aufkommen?
Das ganze ist jetzt schon circa 2 Monate her und bisher ist noch gar nicht's gekommen.
Über ausführliche und ernstgemeinte Antworten würde ich mich sehr freuen.
Natürlich bekommt jede gute Antwort von mir den "Daumen nach oben".
Die hilfreichste Antwort erhält von mir selbstverständlich die Auszeichnung mit dem Stern.
Vielen Dank für alle guten Antworten schon mal im Voraus!
9 Antworten
Wenn Du das Gerät Gebrauchs- bestimmt benutzt hast und keine Manipulationen am Gerät oder der eingeworfen Münze vorgenommen hast, ist es das Risiko der Spielhalle wenn etwas nicht in Ordnung ist oder kaputt geht. Du kannst nur nach § 823 BGB (Haftpflicht) belangt werden wenn Du fahrlässig oder absichtlich etwas nicht bestimmungsgemäßes an dem Automat vorgenommen hast. In dem Fall, dass Dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, dadurch das Du eine Dienstleistung oder ein Glücksspiel bezahlt hast, das auf Grund eines technischen Mangel nicht stattfinden konnte, ist der Spielhallenbetreiber gegen Dir zum Schadensersatz verpflichtet. Mit dem Einwurf der Münze, bist Du einen Vertrag mit dem Spielhallenbetreiber eingegangen, den Du durch den Einwurf der Münze bereits erfüllt hast, der Spielhallenbetreiber ist Dir seinen Teil der Vertragserfüllung jedoch schuldig geblieben. Das sollte auch ohne Anwalt zu klären sein. Das Recht einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte zu beauftragen steht dir natürlich zu.
Vielen Dank. :)
Danke Dir für die gute Antwort. - Absichtlich oder Fahrlässig habe ich nichts kaputtgemacht und manipuliert habe ich auch nichts.
Vielen Dank auch für die ausführlichen Erklärungen in deiner Antwort! - Daumen hoch von mir.
Techniker? Ich glaube eher, die macht, als Du wegwarst, den Automaten auf und holt sich das Geld heraus.
Das wird sie aller Wahrscheinlichkeit nicht getan haben. Es ist absolut unüblich das eine spielhallenaufsicht einen Schlüssel für die Spielautomaten hat. Selbst die geldwechsler und Tresore lassen sich nur mit einem Zeitschloss öffnen.
Nur zu Deiner Information, RudiRatlos:
21.05.2010 - In der Spielhalle nahmen die Täter dann der Spielhallenaufsicht mit Gewalt die Schlüssel zu den Spielautomaten ab und entleerten diese.
Quelle: www.forumfuerdeutschland.de/articles.view.901.html?search=zeit
Auch wenn es schon 5 Jahre her ist, aber es ist möglich.
Danke für die gute Antwort.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass du dafür aufkommen musst. Es war einfach ein technischer oder mechanischer Defekt, der jeden Kunden hätte treffen können. Du selbst wirst kaum gegen den Automaten getreten haben oder Sonstiges. Du hast Geld eingeschmissen und dann tat sich auf einmal nichts mehr... da liegt kein Fehlverhalten vor!
Die Frau sollte selbst mal hoffen, dass sie durch ihr Rumgerüttle an dem Automaten nichts kaputt gemacht hat.
Danke für deine gute Antwort.
Ja. das mit dem "Rumgerüttle" hatte mich auch etwas überrascht.
Ich hatte ja schon fast gedacht, das der Automat umkippen würde. ;)
Hallo fanofpaolo,
sollte der Spielautomat aufgrund eines technischen Fehlers dein Geld nicht mehr auswerfen, dann muss die Spielhalle dir dieses auszahlen. Diese hat natürlich das Recht das Gerät zuvor zu überprüfen.
Eine Zahlung deinerseits ist bei einem technischen Fehler des Gerätes natürlich nicht erforderlich. Im Gegenteil, du kannst nach Überprüfung deine Ansprüche geltend machen und dir das Geld auszahlen lassen. In den meisten Fällen funktioniert dies auch.
Ich gehe davon aus, dass du aufgrund der Zeit ein paar Schwierigkeiten bezüglich des Geldes bekommen wirst. Die werden sich jetzt quer stellen.
Vielen Dank dir für die gute Antwort.
Also, ausgezahlt haben die mir mein Geld noch nicht. Das ist mir auch nicht ganz so wichtig, weil es sich "nur" um circa 5 - 6 € handelte.
Aber das ich dann den Automaten bzw. die "Reparatur" nicht auch noch bezahlen muss, ist mir schon sehr wichtig.
Natürlich nicht, hast ja keinen Fehler gemacht und den Automaten bestimmungsgemäß benutzt. Anders herum ist die Spielhalle verpflichtet, dir deine Münzen zurück zu geben. Sollten halt echt sein, sonst sieht es anders aus.
Vielen Dank erst einmal für die sehr schnelle und gute Antwort.
Ja, die Münzen waren selbstverständlich echt. ;)
Das die verpflichtet sind, mir sogar meine Münzen wiederzugeben, davon sagte mir die Angestellte komischerweise nichts. ;)
Ich war auch nicht davon ausgegangen, dass Du etwas manipuliert hast, oder sonst eine Absicht vorlag , wollte es nur der Vollständigkeit halber schreiben.....