Kreisverkehr ohne mittellinie aber mit 2 einfahrten, 2spurig?

6 Antworten

Also dieser Kreisverkehr? https://www.google.de/maps/place/83043+Bad+Aibling/@47.850052,12.0157839,154m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47761dc6101e059f:0x41d25a40937a710!8m2!3d47.8640182!4d12.0093171?hl=de

Ein Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. In der Literatur wird dafür eine Mindesbreite von 3 Metern angenommen.

Fahrstreifen können markiert sein, sie müssen es aber nicht.

Wenn die Fahrbahn im Kreisel also mindestens 6 Meter breit ist, dann sind dort 2 Fahrstreifen vorhanden.

Wenn Auto A und B nebeneinander fahren, scheint genug Platz zu sein. Ich gehe daher von 2 Fahrstreifen aus.

Dann gilt natürlich § 7 Abs. 5 StVO

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Auto A ist also der Verursacher des Unfalls.

Also wenn ich im Urlaub oder sonst durch Frankreich fahre ist dort jeder größere Kreisel so und dort fahren sogar manchmal drei nebeneinander bzw gibt es drei Einfahrspuren und es ist eben so der äußerste fährt meistens bei der ersten Ausfahrt raus und die inneren fahren weiter, also meistens eben und das klappt auch gut wenn alle mitdenken und die meisten sogar blinken.

Ob das in Deutschland auch so ist kann ich aber nicht sagen da herrscht wohl leider die Mentalität keinen vorbei zu lassen erst Recht nicht in einem Kreisel.

Bei einem Unfall hat aber so gut wie immer der Schuld der einfach rüber zieht da man sich überzeugen muß ob auch genug Platz vorhanden ist.

Vielleicht googelst Du mal nach den "Richtlinien für Markierungen von Straßen (RMS-1 und RMS-2). Das kann in der Beweiskette weiterhelfen, wenn gar keine vorhanden ist, wie in Deinem Fall.

Schwierig ist in Deinem Fall, dass - soweit es der Kreisverkehr in der anderen Antwort ist - es eine Einmündung mit nur einem Fahrstreifen gibt. Somit ist von Seiten der Straßenbehörde nicht eindeutig geregelt, ob es sich tatsächlich um 2 Kreisverkehrspuren handelt (aber es ist wegen der Doppelzufahrten und der Fahrbahnbreite für den allgemein Einfahrenden  zu vermuten). Die Doppelzufahrt wird i.d.R. angewandt, um den Verkehrsstrom der mit größter Belastung ankommenden Straße besser einfließen zu lassen (analog der vormaligen Kreuzung).

TIPP: Für den konkreten Rechtsfall würde ich an Deiner Stelle einmal das zuständige Straßenbauamt ganz neutral anfragen, wie die Behörde das Thema "ganz allgemein" sieht (also ohne den Unfall). Eine solche - für Dich vermutlich positive - Stellungnahme setzt sich vor Gericht m.E. sogar vor/über ein neutrales Gutachten.

Entscheidend ist erstmal, wie man sich vorher einordnen muss.........

Wahrscheinlich hat sich der jenige auf der rechten Spur falsch eingeordnet auch wenn da keine Linien sind. 

Sage den Ort, dann kann man wenigstens per Luftbild die Situation etwas analysieren. Ansonsten, jeder Teilschuld.

KreisLauf98 
Beitragsersteller
 15.11.2017, 00:22

Pullach, bei BadAibling