Können nach der Insolvenz wieder die alten Gläubiger auf einen zukommen und ihr Geld erneut verlangen?
Also irgendwie hab ich da so ein fürchterlich mulmiges Gefühl. Es wurden soweit bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Gläubiger angegeben. Aber können die Gläubiger nach Ende der Insolvenz erneut Geld von mir einfordern oder hat es sich wirklich mit der Insolvenz erledigt?
4 Antworten
Du hast - davon gehe ich aus - die Restschuldbefreiung beantragt. Wenn diese dann erteilt wird, können die Gläubiger ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen, es sei denn, es handelt sich ausnahmsweise um Ansprüche, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind.
Danke!
Die Restschuldbefreiung wurde seitens der Insolvenzverwalterin beantragt.
Die Restschuldbefreiung wurde seitens der Insolvenzverwalterin beantragt.
Nein, die wurde entweder von Dir beantragt oder von niemandem.
Auf die Gläubiger musst du selbst überhaupt nicht mehr eingehen, du stellst alle Zahlungen ein, soetwas läuft nicht mehr über dich.
Nach der Wohlverhaltensphase bist du schuldenfrei - niemand kann danach noch Geld von dir verlangen.
Ui, ich bin im Oktober 2015 fertig mit Insolvenz. Sorry, Missverständnis
Ah okay, ich dachte du bist jetzt erst in Insolvenz gegangen!
Dann können Gläubiger natürlich nichts mehr von dir verlangen, du kannst schuldenfrei neu starten :) Forderungen kannst du getrost ignorieren oder an den Schuldenberater verweisen.
Danke, das mit Nicht-mehr-Zahlen wusste ich ja schon. Alle Gläubiger hat ja die Insolvenzverwalterin übernommen und auch verwaltet. Mir gehts nur darum, falls der eine oder andere Gläubiger noch mal auf die Idee kommt bei mir Geld einzufordern, da ich ja ab Oktober schuldenfrei (Ende Privatinsolvenz) bin?
Ab Oktober? Naja, du bist ja trotzdem ein paar Jahre in der Wohlverhaltensphase, in der du nur einen bestimmten Satz haben darfst (um die 1500€ für eine Einzelperson, wenn ich mich nicht irre). Alles was darüber liegt, geht dann an die Gläubiger.
Aber auch das musst du nicht organisieren. Du selbst hast nichts mehr mit den Gläubigern zu tun.
Sollte noch jemand an dich heran treten, meldest du das deinen Schuldnerberater und agierst selbst nicht weiter.
Ja, möglich. Ich bin nunmal auch kein Schuldnerberater ;) Es bewegt sich zumindest in dem Rahmen.
Nein, es bewegt sich nicht in diesem Rahmen, es ist auch kein Festbetrag, sondern ein Sockelbetrag in Höhe von 1.079,99 Euro, der einkommensabhängig um Anteile des übersteigenen Einkommens stufenweise erhöht wird:
Na ob man das nun als "nicht in dem Rahmen" bezeichnen möchte ist wohl Ansichtssache... Aber dafür ist der Fragesteller ja bei der Schuldnerberatung, das ist hier auch nicht die Frage.
Für die Betroffenen ist der Unterschiedsbetrag (einige huntert Euro) ziemlich wesentlich.
Aber dafür ist der Fragesteller ja bei der Schuldnerberatung
Ja, eigentlich schon. Aber wenn ich mir diese Fragen so durchlese, habe ich meine Zweifel, dass da gut beraten wurde. Aber ich kenne auch Fälle, wo es nur darum ging, den Einigungsversuch scheitern zu lassen um mit der Landeskasse die Beratungsgebühren abrechnen zu können. In einem mir bekannten Fall mit einer Schuldnerberatung in Brandenburg lagen nicht einmal die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren vor.
Wenn dir die Restschuldbefreiung erteilt wurde und damit das gesamte Verfahren beendet ist, dann besteht die Forderung eines jeden Gläubigers zwar streng genommen noch, du musst sie aber mit Verweis auf die Restschuldbefreiung nicht begleichen. Das gilt jedoch nur für Insolvenzforderungen. Neue Verbindlichkeiten, die du nach Eröffnung eingegangen bist, sind nicht umfasst.
Dass du den Betrag nicht bezahlen musst, auf Grundlage dessen, was du hier geschildert hast.
Es ist sogar egal, ob die davon wussten oder nicht. An der Rechtslage ändert sich nichts.
Verweis einfach auf dein Insolvenzverfahren und leg die Restschuldbefreiungserteilung vor, sobald du sie hast. Rechtlich bist du damit auf der sicheren Seite.
Dessen Forderung war auch Insolvenzforderung und ist damit von der Restschuldbefreiung betroffen. Ausnahmen können sich z.B. bei Unterhaltsforderungen oder einer Steuerschuld aus Steuerstraftaten ergeben, was hier aber wohl kaum gegeben sein wird.
Rechtslage, Sorry steh auf dem Schlauch?
...diese Forderung ging mittlerweile: von der eigentlichen Gläubigerin, zu einer Roland-Rechtsschutzversicherung und danach zum Inkassobüro. Die Roland RS Versicherung wusste aber von meiner Insolvenz. Steht bei den Herrschaften sogar im System.
...hat damals von meiner Insolvenz gewusst( war ein Rechtsstreit- Vollstreckung AG Zustellung) und nun will diese Dame trotzdem ihr Geld?
Restschuldbefreiung habe ich. Natürlich habe ich keine neuen Schulden gemacht. Sechs Jahre auf Sparflamme und dem Schufa-Eintrag zufolge auch nicht die Möglichkeit und auch nicht Wollen. Ein Gläubiger von 2009 kommt jetzt und will sein Geld?
Bei einer Erteilung eines Restschuldbefreiung brauchst Du für diese Gläubiger keine Sorgen mehr zu machen.
Niemand kann diese Schulden im Zuge der Vollstreckung mehr beitreiben.
Auch wenn ich einen Titel über die Vollstreckung vom Amtsgericht bekommen hab?
Auch wenn ein Titel vorliegt oder vorlag. Allerdings gilt das nicht für neu gemachte Schulden die in der Insolvenz nicht angemeldet waren.
Welche Ausnahmen wären z.b diese?