Können nach der Insolvenz wieder die alten Gläubiger auf einen zukommen und ihr Geld erneut verlangen?

4 Antworten

Du hast - davon gehe ich aus - die Restschuldbefreiung beantragt. Wenn diese dann erteilt wird, können die Gläubiger ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen, es sei denn, es handelt sich ausnahmsweise um Ansprüche, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind.

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 19:42

Danke!

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 19:23

Die Restschuldbefreiung wurde seitens der Insolvenzverwalterin beantragt.

jurafragen  28.08.2015, 19:23
@Sabnedo

Die Restschuldbefreiung wurde seitens der Insolvenzverwalterin beantragt.

Nein, die wurde entweder von Dir beantragt oder von niemandem.

Auf die Gläubiger musst du selbst überhaupt nicht mehr eingehen, du stellst alle Zahlungen ein, soetwas läuft nicht mehr über dich.

Nach der Wohlverhaltensphase bist du schuldenfrei - niemand kann danach noch Geld von dir verlangen.

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 19:44

Ui, ich bin im Oktober 2015 fertig mit Insolvenz. Sorry, Missverständnis

DieKatzeMitHut  28.08.2015, 19:50
@Sabnedo

Ah okay, ich dachte du bist jetzt erst in Insolvenz gegangen!

Dann können Gläubiger natürlich nichts mehr von dir verlangen, du kannst schuldenfrei neu starten :) Forderungen kannst du getrost ignorieren oder an den Schuldenberater verweisen.

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 19:21

Danke, das mit Nicht-mehr-Zahlen wusste ich ja schon. Alle Gläubiger hat ja die Insolvenzverwalterin übernommen und auch verwaltet. Mir gehts nur darum, falls der eine oder andere Gläubiger noch mal auf die Idee kommt bei mir Geld einzufordern, da ich ja ab Oktober schuldenfrei (Ende Privatinsolvenz) bin?

DieKatzeMitHut  28.08.2015, 19:28
@Sabnedo

Ab Oktober? Naja, du bist ja trotzdem ein paar Jahre in der Wohlverhaltensphase, in der du nur einen bestimmten Satz haben darfst (um die 1500€ für eine Einzelperson, wenn ich mich nicht irre). Alles was darüber liegt, geht dann an die Gläubiger.

Aber auch das musst du nicht organisieren. Du selbst hast nichts mehr mit den Gläubigern zu tun.

Sollte noch jemand an dich heran treten, meldest du das deinen Schuldnerberater und agierst selbst nicht weiter.

jurafragen  28.08.2015, 19:30
@DieKatzeMitHut

um die 1500€ für eine Einzelperson, wenn ich mich nicht irre

Da irrst Du Dich.

DieKatzeMitHut  28.08.2015, 19:32
@jurafragen

Ja, möglich. Ich bin nunmal auch kein Schuldnerberater ;) Es bewegt sich zumindest in dem Rahmen.

DieKatzeMitHut  28.08.2015, 19:36
@jurafragen

Na ob man das nun als "nicht in dem Rahmen" bezeichnen möchte ist wohl Ansichtssache... Aber dafür ist der Fragesteller ja bei der Schuldnerberatung, das ist hier auch nicht die Frage.

jurafragen  28.08.2015, 19:54
@DieKatzeMitHut

Für die Betroffenen ist der Unterschiedsbetrag (einige huntert Euro) ziemlich wesentlich.

Aber dafür ist der Fragesteller ja bei der Schuldnerberatung

Ja, eigentlich schon. Aber wenn ich mir diese Fragen so durchlese, habe ich meine Zweifel, dass da gut beraten wurde. Aber ich kenne auch Fälle, wo es nur darum ging, den Einigungsversuch scheitern zu lassen um mit der Landeskasse die Beratungsgebühren abrechnen zu können. In einem mir bekannten Fall mit einer Schuldnerberatung in Brandenburg lagen nicht einmal die Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren vor.

Wenn dir die Restschuldbefreiung erteilt wurde und damit das gesamte Verfahren beendet ist, dann besteht die Forderung eines jeden Gläubigers zwar streng genommen noch, du musst sie aber mit Verweis auf die Restschuldbefreiung nicht begleichen. Das gilt jedoch nur für Insolvenzforderungen. Neue Verbindlichkeiten, die du nach Eröffnung eingegangen bist, sind nicht umfasst.

Ronox  28.08.2015, 20:52

Dass du den Betrag nicht bezahlen musst, auf Grundlage dessen, was du hier geschildert hast.

Ronox  28.08.2015, 19:53

Es ist sogar egal, ob die davon wussten oder nicht. An der Rechtslage ändert sich nichts.

Ronox  28.08.2015, 19:39

Verweis einfach auf dein Insolvenzverfahren und leg die Restschuldbefreiungserteilung vor, sobald du sie hast. Rechtlich bist du damit auf der sicheren Seite.

Ronox  28.08.2015, 19:37

Dessen Forderung war auch Insolvenzforderung und ist damit von der Restschuldbefreiung betroffen. Ausnahmen können sich z.B. bei Unterhaltsforderungen oder einer Steuerschuld aus Steuerstraftaten ergeben, was hier aber wohl kaum gegeben sein wird.

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 20:02

Rechtslage, Sorry steh auf dem Schlauch?

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 19:40

...diese Forderung ging mittlerweile: von der eigentlichen Gläubigerin, zu einer Roland-Rechtsschutzversicherung und danach zum Inkassobüro. Die Roland RS Versicherung wusste aber von meiner Insolvenz. Steht bei den Herrschaften sogar im System.

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 19:37

...hat damals von meiner Insolvenz gewusst( war ein Rechtsstreit- Vollstreckung AG Zustellung) und nun will diese Dame trotzdem ihr Geld?

Sabnedo 
Beitragsersteller
 28.08.2015, 19:35

Restschuldbefreiung habe ich. Natürlich habe ich keine neuen Schulden gemacht. Sechs Jahre auf Sparflamme und dem Schufa-Eintrag zufolge auch nicht die Möglichkeit und auch nicht Wollen. Ein Gläubiger von 2009 kommt jetzt und will sein Geld?

Bei einer Erteilung eines Restschuldbefreiung brauchst Du für diese Gläubiger keine Sorgen mehr zu machen.

Niemand kann diese Schulden im Zuge der Vollstreckung mehr beitreiben.

Sabnedo 
Beitragsersteller
 30.08.2015, 20:15

Auch wenn ich einen Titel über die Vollstreckung vom Amtsgericht bekommen hab?

waldschrat69  30.08.2015, 21:38
@Sabnedo

Auch wenn ein Titel vorliegt oder vorlag. Allerdings gilt das nicht für neu gemachte Schulden die in der Insolvenz nicht angemeldet waren.