Insolvenz eines Bekannten - Geld geliehen?
Ich habe ca. 2008 einem Bekannten eine größere Summe (15 - 20 TE) Geld geliehen, damit er seinen Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten kann. Wir hatten im Vertrag einen bestimmten Zinssatz vereinbart. Es war aber nicht vereinbart wann er das Geld zurückzahlen soll. Immer wieder habe ich ihn angemaht, mir doch einen Teil des Geldes zurück zu zahlen, aber er schaffe es nicht einmal 50 EUR pro Monat zurück zu zahlen. Dann hat er Privatinsolvenz angemeldet. Die Leihgabe wurde in die Insolvenzsumme reingerechnet. Die Quote wird bei 1% liegen. Noch ist das Insolvenzverfahren nicht ganz abgeschlossen. Könnte ich ihm mit einer Anzeige wegen Insolvenzverschleppung "drohen"? Habe ich noch Recht auf eine Rückzahlung des geliehenen Geldes?
6 Antworten
Mit ein wenig Glück könnte die Quote Ihnen bis zu € 200 bringen. Insolvenzverschleppung könnten sie ggfs. beweisen, wenn dafür klare Anhaltspunkte vorliegen; nur dies würde Ihre Quote wohl kaum positiv verändern.
Sie können den ungetreuen Freund allerdings künftig sehr aufmerksaqm beobachten und versuchen sein Verfahren zu zerstören, indem Sie Feststellungen treffen, die einen Verstoß gegen seine Auflagen während der Wohlverhaltensphase beweisen. Ist das Verfahren erst mal kaputt, tritt die alte Forderungssituation wieder ein, die Sie dann wieder neu als Gläubiger begünstigen könnte.
Jede Forderung, die angemeldet wird und dann bedient, oder im schlimmsten Fall auch nicht bedient wird, geht verloren, wenn dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wird.
Eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung bringt Dir nichts, weil er eventuell bestraft wird (wenn sich Dein Verdacht bestätigt), aber deshalb nicht mehr Geld raus guckt.
Wenn Dir etwas helfen könnte, dann sieh Dir in seiner Wohlverhaltensphase mal an, ob er eventuell schwarz arbeitet. Wenn er in der WVP falsche Angaben macht, oder Geld für sich abzweigt kann das noch bis zu 1 Jahr nach der Restschuldbefreiung angezeigt werden und die Restschuldbefreiung dann wieder versagt werden.
Damit würde natürlich dann auch Deine Forderung wieder aufleben.
Hallo kajetan1,
ich befürchte Dein Geld kannst Du abschreiben. Bei einer Quote von 1 % müsste er Dir ja sowieso von 20.000 nur ganze 1.000 Euro zurückzahlen.
Selbst wenn Du ihn mit einer Anzeige wegen Insolvenzverschleppung drohen solltest, was erhoffst Du Dir von der Drohung?
Vor allem, verdient er überhaupt genügend, dass ein Anspruch auf Zahlung der 1000,- bestehen würde.
Es gibt die sogenannte Lohnpfändungstabelle:
Wenn Dein Bekannter ledig ist und unter 1.080,00 an Einkommen im Monat hat, ist bei ihm eh nichts zu holen. Ist er verheiratet und hat Kinder ist der Betrag der ihn von seinem Einkommen nicht genommen werden kann noch viel höher.
Schöne Grüße
TheGrow
Muss mich korrigieren
müsste er Dir ja sowieso von 20.000 nur ganze 1.000 Euro zurückzahlen
Frage mich gerade seit wann 1 Prozent von 20.000 ganze 1000.00 Euro sind? War bei der Summe von 1000 Euro wohl mit den Gedanken ganz wo anders. Richtig muss es heißen:
müsste er Dir ja sowieso von 20.000 nur ganze 200 Euro zurückzahlen
Danke für die Antwort. Wie kommst Du auf 1.000 EUR? Ich komme auf 200 EUR - oder wird das anders gerechnet.
Hab mich in der Summe schon korrigiert, mir ist der Fehler schon selber aufgefallen.
Mein Bekannter hat inzwischen wieder einen guten Job und vor seinem Haus steht ein dicker BMW. Auch wenn es ein Firmenfahrzeug sein sollte. Mit der 1% Regelung oder Fahrtenbuch wird sein Gehalt auch geschmältert - d.h. es ist weniger pfändbar - oder?
Die 1% - Reglung bleibt ja auf jeden Fall bestehen. Er muss Dir diesen 1 %, sprich die 200,00 Euro zurückzahlen. Er kann diesen 1 % an die Gläubiger auch in ganz kleinen Raten zurückzahlen. In der Regel hat man 6 Jahre Zeit die Raten zurückzuzahlen, dass heißt er müsste Dir 200 Euro geteilt durch 72 Monate = 2,77 Euro im Monat zurückzahlen.
Und das auch nur dann, wenn sein Einkommen (= Lohn minus Kosten die durch die Arbeit (z.B. Fahrten) entstehen) über den Pfändungsfreibetrag liegen.
Im Rahmen der Insolvenz wird natürlich schon geschaut, ob noch anderes pfändbares Vermögen oder Sachwerte wie teure Autos vorhanden sind.
Eine Insolvenzverschleppung gibt es nicht bei Privatpersonen. Einen Anspruch auf das Geld hast du schon noch, aber spätestens nach der Restschuldbefreiung kannst du diesen nicht mehr durchsetzen. Im Verfahren an sich erhältst du nur die Quote.
Während der Inso bekommst Du lediglich den vom TH errechneten Betrag!
Wieso Insolvenzverschleppung?
Er hat doch Insolvvenz angemeldet, also vergiss das!
Gleich wenn er Dir als "Freund" mehr zahlen wollte, er darf es nicht,weil während der Inso kein Gläubiger bevorzugt werden darf!
Also hake Deinen Freundschaftsdienst ab!
Danke für die Antwort. Wie kommst Du auf 1.000 EUR? Ich komme auf 200 EUR - oder wird das anders gerechnet.
Mein Bekannter hat inzwischen wieder einen guten Job und vor seinem Haus steht ein dicker BMW. Auch wenn es ein Firmenfahrzeug sein sollte. Mit der 1% Regelung oder Fahrtenbuch wird sein Gehalt auch geschmältert - d.h. es ist weniger pfändbar - oder?