ist die Forderung des Rechtsanwaltes der Postbank trotz meiner Insolvenz rechtens?
mein Mann und ich haben 2008 zusammen (ich als Hauptkreditnehmer) einen Kredit bei der Postbank aufgenommen. 2013 bin ich in Insolvenz gegangen und habe die Postbank als Gläubiger angegeben. Mein Mann hat noch 2 Monate bezahlt dann war es ihm auch nicht mehr möglich.
Jetzt bekomme ich Post von einem Rechtsanwalt der Postbank und will das Geld einfordern (ich bin noch bis 2019 in Inso). Mein Mann ist jetzt auch in Inso gegangen.
Nach Rücksprache mit der Anwaltskanzlei wurde mir gesagt das ich das Geld zu zahlen hätte, da ihre Forderung erst nach dem Insolvenzbeginn gestellt worden sind... mir wurde gesagt das selbst wenn ich aus der Inso raus bin und meine RSB bekomme ich diese Forderung (sind immerhin knapp 10.000Euro) immer noch an der Backe hätte.
geht das überhaupt? schließlich fordert er den Betrag den ich eigentlich der Postbank schulde?
Meiner Treuhänderin habe ich es geschrieben, aber wie immer werden meine Fragen konsequent ignoriert.
10 Antworten
Nach dem Erhalt der Restschuldbefreiung musst du keine Schulden zurück zahlen. Du musst nichts zahlen weil du befreit bist. Verlangen werden Sie es immer wieder. Aber du musst Lichtbild du wirst auch nicht zurück zahlen. Mich hat so eine Hamburger Gesellschaft angeschrieben die die Forderungen von den Gläubigern abgekauft hat. Wenn ich irgendwann mal zu Geld komme wollen die sich diese Forderung holen. Sprich wenn ich z.B. im Lotto gewinne. So steht es in der Website. Sue schüchtern die Menschen ein und viele Zahlen aus Angst. Alles unnötig.
Welche Forderung denn bitte? Wenn du Kosten verursacht hat, hat der Dienstleister natürlich das Recht diese dir in Rechnung zu stellen. Insolvenz bedeutet nicht, dass man alles kostenlos bekommt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sämtliche diesbezüglichen Fragen direkt mit dem Insolvenzverwalter abzusprechen sind. Der alleine ist Herr des Verfahrens, und er ist es auch, der über die Freigabe von Mitteln zu entscheiden hat. Insofern verbietet sich schon die direkte Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei, auch wenn sie noch so gewichtig formuliert.
2013 bin ich in Insolvenz gegangen und habe die Postbank als Gläubiger
angegeben. Mein Mann hat noch 2 Monate bezahlt dann war es ihm auch
nicht mehr möglich.
Sofern diese Forderung bei Beantragung der Privatinsolvenz bekannt war und entsprechend angegeben wurde, ist das Schreiben der Kanzlei m.E. ein typischer Drohbrief, der mit juristischen Halbwahrheiten zu suggerieren versucht, es bestünde eine Bezahlpflicht trotz laufenden Verfahrens. Wurde die Forderung gemeldet, ist die Bank genau wie alle anderen Gläubiger zu stellen, und hatte ihre Forderung demzufolge zur Insolventztabelle anzumelden. Nach Abschluss des Verfahrens und Erteilung der RSB ist die Forderung zwar nicht erloschen, kann aber nicht mehr vollstreckt und beigetrieben werden.
Auf keinen Fall (!) darf oder solte hier weiter Konversation mit einem einzelnen Gläubiger betrieben werden, und schon gar nicht dürfen hier Zahlungen vereinbart ooder geleistet werden. Dies obliegt alleine dem Insolvenzverwalter, und der wird den Anwälten schon entsprechend schreiben, dass ihre Forderungen grundlos sind. Sollten hier nämlich Zahlungen fließen, dann wäre wegen Gläubigerbevorzugung das gesamte Insolvenzverfahren ggfs. hinfällig.
Also in der Regel ist es empfehlenswert, mit dem Insolvenzantrag zu warten bis der Kredit fällig gestellt wurde. Denn es fällt ja nur in die Insolvenz, was bis zur Eröffnung zu zahlen war - also die ausstehenden Raten. Wurde der Restbetrag erst jetzt fällig, ist er meines Wissens nicht von der Insolvenz umfasst.
*Aussage ohne Gewähr, aber so wurde mir das mal von einem Anwalt erklärt*
Hallo,
ich fange mal von unten an.
Der Treuhänder ist der Vertreter der Gläubiger und somit eigentlich nicht für Deine Beratung zuständig. In dem Fall aber schon, weil es um die Masseverbindlichkeiten geht. Es ist aber normal, dass die Kommunikation mit dem Treuhänder schwierig ist.
Jetzt der Punkt, dass die Forderung auch nach der Insolvenz noch gültig ist. Selbst wenn die Forderung erst nach dem Insolvenzantrag entstanden wäre, bräuchte der Anwalt einen Schuldtitel und den kann nur ein Gericht ausstellen. Den Titel hat er logischerweise nicht, sonst würde er nicht so rumeiern. Alles was er zu Dir gesagt hat, ist übrigens falsch.
Richtig ist, was unten auch geschrieben worden ist, dass Du mit dem Anwalt gar nicht kommunizieren musst. Auf der anderen Seite ist es aber nervig und man will die Sache loshaben.
Ich würde daher dem Anwalt einen letzten netten Brief schicken, hilfsweise (weil Du so nett bist) auf den §294 InsO (Gleichbehandlung der Gläubiger) hinweisen und ihn bitten, in Zukunft ausschließlich mit dem Treuhänder zu kommunizieren. Dazu legst Du noch eine Kopie der Schulderliste, die mit dem Insolvenzantrag eingereicht worden ist, dazu und weißt darauf hin, dass die Forderung zur Insolvenz angemeldet worden war.
Dann geht das Leben normal weiter.
Viel Glück