Extra Schulden machen vor Privatinsolvenz?+
Hallo, habe eine Frage und hätte bitte ausschließlich Antworten auf meine Frage, und keine persönlichen Meinungen zu diesem Fall, da es eine lange persönliche Vorgeschichte gibt.
Also, ich war letzte Woche bei der Schuldenberatung. Die nette Dame sagte mir, dass es keine möglichkeit für mich gäbe um, um ein Insolvenzverfahren herum zukommen. Habe u. A. Schulden durch Ratenzahlungsverträge.
Nun zur Frage: Da es ja auf das Insolvenzverfahren hinauslaufen wird, habe ich mir die Lastschriften, die letzten Monat bei mir abgebucht wurden zurückgeholt. (Natürlich nicht Strom & Miete) Ist das Strafbar?
Und nun zur Eigentlichen Frage, ich war letzte Woche in einem Möbelhaus einkaufen. Habe mit Karte bezahlt. Und es wird dort auch über Lastschrift abgebucht. Diese habe ich ebenfalls zurückgehen lassen, mache ich mich Strafbar, wenn ich da morgen noch mal Einkaufen gehe und das gleiche tue??? Insolvenz ist ja in aussicht, aber noch nicht beantragt etc...
Danke für die Antworten
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15 Antworten
Das ist vorsätzlicher Betrug und kann wenn es zur Anzeige kommt dazu führen, es es für diesen Gläubiger keine Restschuldbefreiung gibt, weil das aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung ist.
Das, was Du beschreibst, ist DIE klassische Definition von Betrug.
Wenn du Verbindlichkeiten eingehst, von denen Du vorher weißt, dass du die nicht bedienen kannst, o. willst, ist das halt Betrug.
Für n Gläubiger, der nicht völlig verblödet ist wäre das auch seehr einfach nachzuweisen.
Man stellt einfach den Bezug von Kontenbewegungen und Kaufverhalten her.
Dann kannste möglicherweise die Inso knicken.
Mit nem Titel, wegen Betrug, kann der Gläubiger seine Forderung nach § 174 InsO als Forderung "aus vorsätzlich begangegener unerlaubter Handlung" anmelden.
Dann gibts keine Restschuldbefreiung und vor Allem keine Pfändungsgrenze.
Der Gläubiger kann dann locker (mindestens) bis auf Hartz Niveau durchvollstrecken.
Also:
sowas lässt man besser sein.
Bereits die erste Aktion war strafrechtlich relevant, da der Einkauf in der Absicht erfolgte, den Kaufpreis nicht zu bezahlen. Ein Blick ins Strafgesetzbuch:
" § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Da du noch nicht in Insolvenz bist, darfst du dabei dann getrost mit Mahnungen und eventuell auch noch Gerichtsverfahren rechnen... Außerdem würde ich das eigtl auch als Betrug/erschleichen von Leistungen bezeichnen wollen, da du die Gläubiger ja vorsätzlich um ihr Geld bringst.
Als erstes frage ich mich was in deinem Kopf vorgeht.Kann ich nicht nachvollziehen.Selbst wenn die ganzen Sachen also deine jetzigen Einkäufe mit in die Insolvenz fallen sollten wirst du daran nicht lange Freude haben denn das Möbelhaus kann dann die Sachen zurückholen.Solltest dir mal die Insolvenzrechte durchlesen bevor du meinst andere übers Ohr zu hauen können.