Extra Schulden machen vor Privatinsolvenz?+

Ich hätte es dabei belassen, und keine weiteren Schulden gemacht. 86%
Ich wär nochmal Shoppen gegangen, um auch was davon zu haben!! 7%
Ich bin Reich und habe solche Sorgen nicht. 7%

14 Stimmen

15 Antworten

Das ist vorsätzlicher Betrug und kann wenn es zur Anzeige kommt dazu führen, es es für diesen Gläubiger keine Restschuldbefreiung gibt, weil das aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung ist.

Ich hätte es dabei belassen, und keine weiteren Schulden gemacht.

Das, was Du beschreibst, ist DIE klassische Definition von Betrug.

Wenn du Verbindlichkeiten eingehst, von denen Du vorher weißt, dass du die nicht bedienen kannst, o. willst, ist das halt Betrug.

Für n Gläubiger, der nicht völlig verblödet ist wäre das auch seehr einfach nachzuweisen.

Man stellt einfach den Bezug von Kontenbewegungen und Kaufverhalten her.

Dann kannste möglicherweise die Inso knicken.

Mit nem Titel, wegen Betrug, kann der Gläubiger seine Forderung nach § 174 InsO als Forderung "aus vorsätzlich begangegener unerlaubter Handlung" anmelden.

Dann gibts keine Restschuldbefreiung und vor Allem keine Pfändungsgrenze.

Der Gläubiger kann dann locker (mindestens) bis auf Hartz Niveau durchvollstrecken.

Also:

sowas lässt man besser sein.

Ich hätte es dabei belassen, und keine weiteren Schulden gemacht.

Bereits die erste Aktion war strafrechtlich relevant, da der Einkauf in der Absicht erfolgte, den Kaufpreis nicht zu bezahlen. Ein Blick ins Strafgesetzbuch:

" § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Ich hätte es dabei belassen, und keine weiteren Schulden gemacht.

Da du noch nicht in Insolvenz bist, darfst du dabei dann getrost mit Mahnungen und eventuell auch noch Gerichtsverfahren rechnen... Außerdem würde ich das eigtl auch als Betrug/erschleichen von Leistungen bezeichnen wollen, da du die Gläubiger ja vorsätzlich um ihr Geld bringst.

Als erstes frage ich mich was in deinem Kopf vorgeht.Kann ich nicht nachvollziehen.Selbst wenn die ganzen Sachen also deine jetzigen Einkäufe mit in die Insolvenz fallen sollten wirst du daran nicht lange Freude haben denn das Möbelhaus kann dann die Sachen zurückholen.Solltest dir mal die Insolvenzrechte durchlesen bevor du meinst andere übers Ohr zu hauen können.