Können Miteigentümer ohne meine Zustimmung eine Wohnung vermieten?

3 Antworten

im Übrigen:

Dein eigenes 1/8 kannst Du auch ohne Vormundschaftsgericht (Pfleger für die Kinder) verkaufen - nur eben nicht an die Kinder, sondern z.B. an Schwiegermutter oder Schwägerin. Falls die nicht kaufen wollen, bleibt wohl nur die Teilungsversteigerung.

Crazy09 
Beitragsersteller
 11.06.2009, 08:43

also mal zur Klärung: Schwiegerm. 75 %, Schwägering 12,5 %, ich zusammen mit meinen Kindern 12,5 % .. das alles ist mir schon klar, mir geht es eigentlich darum ob ich auf einen Mietvertrag bestehen kann denn auch wenn es nur 12,5 % sind stehen uns die ja auch von der Miete zu .. ich habe übrigens nicht vergessen das mir/uns dadurch auch Pflichten entstehen ;-) .. aber es kann doch nicht angehen das die beiden einfach nach ihren Vorstellungen meine Nichte für nix die Wohnung nutzen lassen, oder ???

Die Miteigentümergemeinschaft entscheidet über die Verwaltung, d.h. über die Art und Weise der Nutzung (Vermietung ob und an wen) nach Stimmenmehrheit (§ 745 BGB Abs. 1 und 2 BGB). Nach Deiner der Frage steht es vermutlich 4/8 (Schwägerin, Schwiegermutter und zwei Kinder)zu 1/8 gegen Dich. Was ist mit den anderen 3/8 ?

1/8 el... Da wird wahrscheinlich nie Einigung sein. Wieso verkaufst Du Dein achtel nicht an die Beiden?Hängt Dein Herz daran? Erinnerungen? Es ist doch nur eine Wohnung. Und Streit?

Crazy09 
Beitragsersteller
 10.06.2009, 15:23

mein Herz nicht, ich würde es sofort machen, aber meine Kinder möchten nicht verkaufen. Für einen Verkauf an die beiden müßte ich auch erstmal die Zustimmung vom Vormundschaftsgericht haben.