Kann man Wohngeld bekommen wenn man nicht selbst im Mietvertrag steht?
kann man Wohngeld bekommen/beantragen wenn man zu 100% selbst in dieser Wohnung wohnt und auch die Miete selber zahlt ABER eine andere Person im Mietvertrag steht ?
zur Erklärung :
meine Tochter (20) bewohnt eine kleine Wohnung in Berlin und arbeitet im Einzelhandel und der Verdienst ist nicht soo dolle , sie wohnt alleine in der Wohnung und bezahlt auch die Miete komplett selbst .................allerdings läuft der Mietvertrag auf den Namen meines Mannes , da meine Tochter noch minderjährig war als sie dort eingezogen ist und selbst noch keinen Mietvertrag abschließen konnte ...........
3 Antworten
Nein, wohngeldberechtigte Person ist immer nur der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum (§ 3 WoGG).
Lasst den Mietvertrag auf deine Tochter umschreiben, jetzt ist sie ja volljährig.
Hm... schwierig. Wie wäre es, wenn ihr noch einmal mit ihm sprecht. Ihr könnt doch nachweisen, dass deine Tochter schon seit längerem die Miete immer von ihrem kleinen eigenen Einkommen gezahlt hat. Hinzu kommt die Möglichkeit, den MV so zu ändern, dass die Tochter Mieterin wird und dein Mann als Bürge unterschreibt. Dadurch kann sich der Vermieter doch ausreichend absichern. Ich würde es noch einmal versuchen.
Der Mietvertrag muss auf den Namen deiner Tochter lauten. Dann könnte sie Wohngeld beantragen.
dachte ich mir schon , vielen Dank ...
Auch wenn ein Minderjähriger in eine Wohnung einzieht, sollte der Vertrag auf denjenigen laufen, der in der Wohnung wohnt. Es reicht dann völlig aus, wenn der Vater mit unterschrieben hätte. OB die ARGE das anerkennt ist eine Einzelfallentscheidung. Das solltest du die ARGE fragen.
Wohngeld wird nicht von der ARGE gezahlt. Das kommt von der Stadt/Gemeinde
Die ARGE ist in unserer Stadt in der Stadt/Gemeindeverwaltung. Ist alles die gleiche Behörde.
Das ist leider totaler Quatsch. Die Kommunalverwaltung kann niemals ARGE sein (welches im Übrigen schon seit Jahren nicht mehr gibt). Es kann aber sein, dass du in einer Optionskommune wohnst und die Stadtverwaltung auch die Aufgaben der BA zur Durchführung des SGB II übertragen bekommen hat. Dadurch wird sie aber nicht zur ARGE.
Wie auch immer, wenn man bei uns zum Jobcenter oder zum Sozialamt will, man geht immer durch die gleiche Tür hinein.
Das Jobcenter ist für die Durchführung des Wohngeldgesetzes gar nicht zuständig. Warum sollte also jemand die "ARGE" fragen?
Ist in unserer Stadt alles in der gleichen Behörde.
für die beantragung bzw. zahlung des wohngeldes ist das wohnungsamt der entsprechenden stadt/ gemeinde zuständig.
das stellt der Vermieter sich leider quer , da ihm ihr Verdienst nicht ausreicht um ihr einen eigenen Mietvertrag zu geben ...