Muss Wohnrechnutzer Eigentümer Zugang Sicherungskasten gewähren?

5 Antworten

Einen Schlüssel nicht. Aber zum austauschen einer Sicherung muss sie ihren Sohn reinlassen. Wenn es so noteriell vereinbart ist, muss dein Mann alle Nebenkosten tragen.

Was die Nebenkosten angeht: das wusste dein Mann ja wohl, bevor er
das Erbe angetreten hat! Er MUSSTE das Haus nicht annehmen... Natürlich kann man das so regeln!

Grundsätzlich darfst du zwar keinen Schlüssel verlangen, aber du dürftest die Tür aufbrechen, wenn sie verreist ist und du keinen Strom mehr hast. Zugang muss sie euch nur gewähren, wenn ihr "echte" Gründe habt - eine Sicherung könnte sie auch alleine, ohne eure "Unterstützung", wieder reindrücken...

Vielleicht denkt ihr mal darüber nach, den Sicherungskasten in den Flur verlegen zu lassen - kostet zwar ein bisschen was, aber dafür spart ihr euch in Zukunft die lästigen Streitereien!

Natürlich wäre es wesentlich schöner, wenn ihr deiner Schwiegermutter helfen würdet (Therapie, Wohnung in Ordnung bringen, "miteinander statt gegeneinander"...) - aber der Zug ist vermutlich schon lange abgefahren...

Ich bin jetzt kein Anwalt, aber in der näheren Verwandschaft gibt es einen ähnlichen Fall.

Als Eigentümer steht dir auf jeden Fall ein Schlüssel zu, kein Thema. Die Nebenkosten muss normalerweise der zahlen, der in der Wohnung lebt, also auch nicht ihr. Allerdings habt ihr einen Vertrag abgeschlossen....

Und was den Zugang zum Kasten angeht, muss der natürlich eingeräumt werden, nach Absprache natürlich. Wenn du es genau wissen willst, solltest du einen kleine Beratungstermin bei einem Fachanwalt machen, das kostet auch nicht die Welt und du hast Sicherheit


Mignon3  30.03.2016, 09:29

Die Nebenkosten muss normalerweise der zahlen, der in der Wohnung lebt, also auch nicht ihr.

Die Bezahlung der Nebenkosten ist vertraglich geregelt. Danach muß der Sohn sie bezahlen und das bleibt auch so, es sei denn, beide Vertragsparteien einigen sich mit einem neuen Vertrag auf eine andere Zahlungsmethode.

Als Eigentümer steht dir auf jeden Fall ein Schlüssel zu, kein Thema

Falsch! Keinem Eigentümer steht ein Schlüssel von vertraglich überlassenen Wohnungen zu. Es sei denn, dies wäre vertraglich so vereinbart, was hier offenbar nicht der Fall ist.

Der Sohn muß Zugang zum Sicherungs-/Zählerkasten haben. Dafür ist VORHER ein Termin zu vereinbaren. Wenn die Mutter ihren Sohn ohne vorherige Terminabsprache in die Wohnung läßt, hat der Sohn Glück gehabt. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet.

Wenn es vertraglich so geregelt ist, war man sich darüber irgendwann mal einig. Da sehe ich wenig Spielraum. Gibt es nur den einen Sicherungskasten für Haus und Wohnung, müsst ihr schon Zugang haben. Ggf. Zu prüfen wäre, ob sich dieser an eine geeignetere stelle verlegen lässt

nein, du kannst keinen schlüssel verlangen, denn du hast -wie ich das da oben lese - überhaupt keine rechte... höchstens dein mann.

SorayaMe 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 09:25

Das meinte ich eigentlich auch (sorry), ich will ihr gegenüber gar keine Rechte, ich will nur meine Ruhe...

Farridio  30.03.2016, 09:32
@SorayaMe

und was hat ein wohnungsschlüssel mit deiner "ruhe" zu tun?