Kann der Schwiegersohn aus der Wohnung in einem Zweifamilienhaus ohne bestehenden Mietvertrag gekündigt werden?
Meine Freundin ist vor 2 Jahren verstorben. Sie lebte mit ihrem Mann in einem 2 Familienhaus über ihrer Mutter. Der Mann meiner Freundin war schon immer ein Tyrann und Alkoholiker. Inzwischen ist die Situation für die Schwiegermutter, mit ihm unter einem Dach zu leben unerträglich geworden. Es existiert kein Mietvertrag, er zahlt eine kleine Miete in Höhe von 400,- Euro, in der alles inbegriffen ist, wie z.B. Energiekosten, Wäsche wird gewaschen und ab und an wird er auch noch bekocht. Die Mutter meiner Freundin ist inzwischen 84 Jahre alt und braucht Unterstützung, statt dessen tanzt er ihr auf der Nase herum und macht sie noch kranker als sie eh schon ist. Kann sie ihn jetzt aus der Wohnung kündigen, oder gibt es da etwas zu beachten nach 40 Jahren Mietverhältnis ohne Mietvertrag?
22 Antworten
Es besteht ein wirksamer mündlicher Mietvertrag. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.
Diese besagen u. a. das einem Mieter, bis auf eine Ausnahme
, nur aus wichtigem rechtlich zulässigem Grund gekündigt werden.
Kündigungsfrist 9 Monate.
Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen gemeinsam in einem mit nicht mehr als 2 Wohnungen.
Dann kann dem Mieter auch ohne wichtigem Grund gekündigt werden.
BGB § 573a gibt dem Vermieter das Recht dazu.
Im Kündigungsschreiben muß sich der Vermieter aber auf diesen Paragrafen berufen. Und die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate.
Ach ja, das ist eine schwierige Angelegenheit.
Die Vermieterin sollte als erstes das Waschen und Kochen für den Schwiegersohn ihrer verstorbenen Tochter einstellen.
Als zweites sollte sie sich mal einen Anwalt für Mietrecht nehmen und schauen, was sie in Bezug auf eine Kündigung machen kann. Es besteht natürlich ein Mietvertrag - eben ein mündlicher. Ein Anwalt kann sie auch beraten, ob die Höhe der Pauschalmiete noch angemessen ist - auch die kann man erhöhen, wenn die Nebenkosten die Vermieterin "auffressen".
Als drittes sollte sie schauen, dass er keinen Schlüssel mehr zu ihrer Wohnung hat.
Er kann gekündigt werden, innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist (recht lang, nach 40J.). Dabei ist es unerheblich, ob ein SCHRIFTLICHER Mietvertrag vorliegt.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die ist bei 40 Jahren Mietdauer aber ziemlich lang.
du hast keine ahnung, halt dich mit falschaussagen zurück, zynikerin
allex, erst mal muss ein grund für die kündigung vorliegen, scheint hier überhaupt nicht gegeben
Kann man so und so sehen. Ich denke, schon allein, dass die alte Frau darunter leidet, sollte doch genügen.
Vor allem würde ich natürlich mal die Miete erhöhen, denn 400 Euro sind ja lächerlich, wenn er noch alles gemacht bekommt. Seine Wäsche könnte er doch auch alleine waschen.
nein, das ist davon zu trennen, dass er bei ihr isst etc, ist ja kein bestandteil des mietvertrages
er müsste schon gegen den mv verstoßen oder eine fortführung des mietverhältnisses unmöglich sein
Das heiißt, dass die gute Frau erst mal die Miete erhöhen sollte und dann ab sofort keine Wäsche mehr wäscht (oder wer das auch immer macht) und es nichts mehr zu essen für ihn gibt. Vielleicht denkt er dann mal nach.
ja sicher, aber die sache ist, es stört die fragestellerin, vielleicht macht die mutter es aber zb gerne?
Dass sie darunter "leidet" ist kein objektiver Grund. Aber sie hat ja teilweise selbst Schuld, wenn sie ihn auch noch versorgt.
@ IssmehrTier - das wissen wir natürlich nicht. Wir kennen das tatsächliche Verhältnis zwischen Schwiegermutter und -sohn nicht.
@ DerHans - wenn sie tatsächlich leidet, dann hätte sie natürlich längst was unternehmen müssen und nicht abwarten, bis es nicht mehr geht.
Erst einmal herzlichen dank für die vielen hilfreichen Antworten!
Ab heute wird das Wäsche waschen eingestellt und auch das benutzen der Waschmaschine für ihn verboten, auch das kochen wird eingestellt ;-) Habe meiner Bekannten auch geraten einen Anwalt hinzuzuziehen. Wäre doch gelacht wenn man den Klappskallie nicht vor die Tür bekommt ;-)))
Ein Mietverhältnis ist auch ohne schriftlichen Mietvertrag ein (mündliches) Mietverhältnis, und es gelten die Regeln des gesetzlichen Mietrechts.
Bei einem 40jährigen Mietverhältnis würde die Kündigungsfrist theoretisch 9 Monate betragen, praktisch ist es jedoch kaum möglich, den Mieter zu kündigen, ohne dass hierfür Gründe gem. Mietrecht vorliegen. Ein Grund für eine fristgerechte Kündigung (9 Monate) wäre Eigenbedarf in der Form, dass die alte Dame die Wohnung für eine Pflegekraft für sich benötigt. Das müsste jedoch dann auch tatsächlich so erfolgen.
Die andere Möglichkeit wäre eine fristlose Kündigung. Dafür muss die Vermieterin jedoch schwerwiegende Gründe haben. Da reichen Argumente wie "Alkoholiker" und "Tyrann" nicht aus. Wenn z.B. wiederholt eine Störung des Hausfriedens gegeben ist, muss die Vermieterin in den meisten Fällen erstmal abmahnen. Anders sieht es aus, wenn der Mieter z.B. gewalttätig gegenüber der alten Dame wurde. Aber so scheint es ja glücklicherweise nicht zu sein.
Doch bereits ein Form- oder Formulierungsfehler kann eine Abmahnung oder Kündigung ungültig machen. Und selbst wenn alles stimmt heißt das nicht, dass der Mieter auch auszieht. Dann hilft nur noch eine gerichtliche Räumungsklage, und da werden "Erbsen gezählt", so dass der Schuss auch nach hinten losgehen könnte. Meine Empfehlung: erst mit einem Fachanwalt für Mietrecht sprechen.
Hast du den § 573 a BGB auch bedacht?
Nein, hatte ich nicht - sorry.
Nicht, wenn kein Mietvertrag existiert.