Knöllchen: Parken im Verkehrsberuhigten bereich jedoch mit Anwohnerschild...

5 Antworten

Wenn ich Deinen Ausweis auf Bild 3 richtig lese, hast Du eine Genehmigung zum Parken auf dem "Bahnhofplatz". Du hast aber in der Einhornstraße geparkt, also für Dich dort Parkverbot. Habe mir auf "BayernViewer" die Situation genau angeschaut und gesehen, dass der Bahnhofplatz ein paar Straßen weiter weg ist.

Meine unmaßgebliche Meinung: Eine gekennzeichnete Fläche muss nicht durch Pflastermalerei gekennzeichnet sein. Auch ein Verkehrszeichen kennzeichnet eine Fläche als Parkfläche. Es gibt dort also einen Parkplatz. Kann es sein, dass die Parkfläche erst am Schild beginnt? Dann hat das Auto vor Dir auf der gekennzeichneten Fläche gestanden und dürfte kein "Knöllchen" bekommen haben. Aber: Wie war das noch mal mit Streckenge- und verboten? Du solltest einfach mal freundlich beim Ordnungsamt nachfragen, wie das Schild zu deuten ist.

Also gut, Fassen wir zusammen:

Das Schild berechtigt mich durchaus, bei den hier gegebenen "Parkzeichen", in dieser Straße zu Parken

Wenn ich Deinen Ausweis auf Bild 3 richtig lese, hast Du eine Genehmigung zum Parken auf dem "Bahnhofplatz". Du hast aber in der Einhornstraße geparkt, also für Dich dort Parkverbot.

"Leider" nein, ich parke sonst immer eine Straße davor und das auch schon mal über eine Woche. Keine Probleme. Ist das Zusatzschild "Für Anwohner mit der Nummer 3" vorhanden, bin ich dazu berechtigt. Die Straße auf meinem Ausweis gibt nur den "Bezirk" in dem diese Nummer fällt, an. In meinem Fall gehöre ich in den Bezirk "Bahnhofstraße"


Eine gekennzeichnete Fläche muss nicht durch Pflastermalerei gekennzeichnet sein. Auch ein Verkehrszeichen kennzeichnet eine Fläche als Parkfläche.

Hm, gut, Verständlich und auch so bekannt. Wie man an meiner Skizze sehen kann ist dieses Schild (welches man auch auf den Fotos sieht) aber genau in der Mitte der "Parklücke" aufgestellt ist und dadurch so zu verstehen, dass die gesamte Parklücke den genemigten Parkplatz darstellt.


Das mit den Fahrbahn, bzw. Parkmarkierungen steht eben so in der StVO, was soll man dazu sagen?

Was meinst du damit? Was genau bzw wie steht das in der StVO? Dass keine Markierung notwendig ist? Kannst du das nochmal genauer erklären?


OK, also soll ich vorher beim Ordnungsamt nachfragen oder das ganze mit den Bildern und meiner Skizze über dem Schreiben klären, welches nach einer Woche kommen soll (laut Rückseite des Knöllchens)?

Wird das in dem Fall dann automatisch zu nem Bußgeldverfahren? Und was, wenn das zuständige Ordnungsamt entweder:

  • Die Straße jetzt so direkt nicht kennt, also die genauen Gegebenheiten. (Gibt ja ein paar Straßen in Erlangen ^^)

  • Keine Lust hat, sich mit so einer "Bagatelle" zu befassen und mich einfach mit einem "Sie sind im unrecht" Abspeist? (Was will ich schließlich am Telefon machen)

Was sind das für Kosten, die in so einem Bußgeldverfahren auf mich zukommen könnten?

Grüße Manuel

Die Skizze: http://imageshack.us/photo/my-images/855/knllchen.jpg/

Skizze - (Verkehrsrecht, PKW, parken)

du hast nicht im gekennzeichneten bereich gestanden (bodenmarkierung), einspruch zwecklos

Fr33man85 
Beitragsersteller
 27.11.2011, 19:04

Das ist es ja.. da gabs keine Markierungen! Ich stand nicht auf der "Straße" sondern in diesem breiteren Bereich. Der Bereich davor und dahinter ist nicht "be-park-bar" weil da Blumenkübel stehen.

Sry, ja, die bilder hab ich angehangen, aber die gehen komischerweise auch nicht

Jetzt nochmal so ht tp://imageshack.us/photo/my-images/269/img1ef.jpg/

ht tp://imageshack.us/photo/my-images/38/img2hm.jpg/

ht tp://imageshack.us/photo/my-images/839/img3ir.jpg/

wieder mit ht tp

fs112  27.11.2011, 21:13
@Fr33man85

Das ist es ja.. da gabs keine Markierungen!

ohje, du scheinst das Prinzip grundsätzlich nicht kapiert zu haben. Keine Markierung = kein Parkplatz, egal ob mit oder ohne Anwohnerparkausweis...

Fr33man85 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 06:42
@fs112

Naja, wenn das so wäre, dann macht das Zeichen "Parken für Anwohner" an der stelle aber keinen Sinn! Ich stell doch nicht so ein schild auf und mach dann keine Markierungen auf den boden, nur um dann sagen zu können: " Tja, da steht so ein schild, und ja, sie haben auch den passenden ausweis aber sie dürfen dort trotzdem nicht parken weil es keine Markierung gibt!"

Tut mir Leid, aber das halte ich für seehr unwahrscheinlich! Sie dir doch die bilder an, da sieht man ja, dass weder der vor mir in einer markierung steht, noch der hinter mir..das schild ist aber da!

fs112  28.11.2011, 15:55
@Fr33man85

Das mit den Fahrbahn, bzw. Parkmarkierungen steht eben so in der StVO, was soll man dazu sagen?

Würde mal gezielt auf der zuständigen Bußgeldstelle nachfragen, was da gemeint ist, ist jedenfalls sehr unglücklich, dass auf dem Schild Lackabsplitterungen drauf sind^^

deine Bilder gehen alle nicht: Fehler 404 bei dropbox