´Parken in gekennzeichenten Flächen erlaubt´. Trotzdem Knöllchen ?
Hallo ihr Lieben,
unsere Straße vor dem Haus wurde erneuert. An der linken Fahrbahnseite sind auf dem Boden Markierungen für Parkflächen. Am Anfang der Straße befindet sich ein Schild das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Ich hab auf dem ersten Parkplatz in unsere Straße geparkt der eben auf dem Boden auch als solcher gekennzeichnet ist (hell gepflastert, wobei der Rest der Straße dunkel geteert ist) und habe trotzdem ein Knöllchen erhalten, weil ich im eingeschränkten Halteverbot parkte. Wir haben erst später bemerkt das direkt hinter dem ersten Parkplatz ein Schild mit Zeichen 314 aufgestellt ist. Ich habe vor diesem Schild zum Parken gewendet und es daher nicht bemerkt. Wie verhält sich die Lage? Ist der erste Parkplatz also nicht nutzbar trotz eindeutiger Markierung auf dem Boden? Ich finde das sehr irreführend!
3 Antworten
Manchmal ist das parken nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten erlaubt, z.B. nur von 22.00 bis 6.00 Uhr. Steht man dann am falschen Tag oder zur falschen Zeit auf dem Parkplatz, bekommt man einen Strafzettel. Am besten rufst du beim Ordnungsamt deiner Stadt an, dort bekommst du sicher Auskunft zur Nutzung der Parkflächen.
mir sagt jetzt "ein schild mit zeichen 314" nichts aber wenn dort eingeschränktes halteverbot ist, muss dies auch entsprechend gekennzeichnet sein. auch wenn diese fläche dann anders gepflastert ist, ist es trotzdem kein parkplatz und dementsprechend hast du die knolle zu recht bekommen.
Nach Zeichen 314 könntest Du googeln, wenn es Dir nichts sagt.
Wenn es für dich irreführend war, was ich nachvollziehen kann, dann beschwere dich beim Ordnungsamt. Nicht immer kann man nämlich die Arbeitsweise der Behörden nachvollziehen oder verstehen. Warum werden Parkflächen ausgewiesen, die dann quasi per Verbotschild wieder ausser Kraft gesetzt werden? Das ist doch wirklich unsinnig.