Gültigkeit VZ 283 (Halteverbot) an Straße. Aufhebung durch Einfahrt verkehrsberuhigter Bereich?
Hallo alle Mitarbeiter von Straßenverkehrsbehörden, ich brauche Hilfe. Meine Frage ist folgende. Ich soll ein Schild anordnen_ VZ 283(Halteverbot). Die Straße ist sehr lang und wird durch die Einfahrt in einen verkehrsberuhigten Bereich unterbrochen. Meine Frage ist: Hat das VZ 283 dennoch Gültigkeit oder muss ich nach der Einfahrt ein weiteres Schild anordnen?
2 Antworten
Dazu aus der Erläuterung zu lfd. Nr. 61 der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) StVO, "Vorschriftzeichen":
- Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Eine Einmündung (auch eines verkehrsberuhigten Bereiches) beendet also das Haltverbot. Soll nach der Einmündung weiterhin ein Haltverbot gelten, ist es daher nach der Einmündung erneut anzuordnen.
Unter Einmuendung ist eigentlich die Einmuendung einer Strasse zu verstehen. Ein verkehrsberuhigter Bereich hat jedoch keine Fahrbahnen, er ist eine Mischflaeche und keine Strasse. Daher streiten sich die Geister, ob es sich in diesem Fall ueberhaupt um eine Einmuendung handelt.
Das Halteverbot gilt grundsätzlich nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Guck mal unter "§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO"
§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO
In § 41 der aktuellen StVO gibt es in Abs. 2 keine Nummer 8 mehr ... dein Verweis gilt für die alte Fassung der StVO.
Inhaltlich hat sich bezüglich der Gültigkeit der Haltverbote allerdings nichts geändert.