Zählen Seitenstraßen mit in den Verkehrsberuhigten Bereich ?
Hallo, seit kurzem ist hier eine Straße (z.B. Lange Straße) in der Nähe zum Verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt worden. Ich allerdings wohne in einem Seitenweg dieser Straße (z.B. Rosenweg.) Heute habe ich an meinem Auto einen Zettel des Ordnungsamtes gefunden wo steht das ich im Verkehrsberuhigtem Bereich rechtswidrig Parke. Da ich vor meiner Garageneinfahrt Parke also auf nicht markierten Flächen und wie jeder weiß darf man im Verkehrsberuhigten Bereich nur in markierten Flächen parken. Aber meine Frage lauten wie schon oben gestellt. Bitte schaut euch meine Skizze bei den Anhängen an.
MfG
3 Antworten
Wenn Du in einen verkehrsberuhigten Bereich hineinfährst, bist du so lange drin, bis du am Schild "Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs" vorbei kommst - Da ich mal sehr stark annehme, dass an den Einfahrten zu den Seitenstraßen (die ja wohl Sackgassen sind) kein entsprechendes Schild steht, gehören die natürlich mit dazu ...
Zählen Seitenstraßen mit in den Verkehrsberuhigten Bereich ?
Ja, definitiv.
Verkehrsberuhigter Bereich heißt auch, dass wir nicht nur von einer Straße, sondern einem ganzen Bereich reden. Auch, wenn man umgangssprachlich gerne "Spielstraße" sagt, ist das nicht der eigentliche Fachbegriff dafür.
Der verkehrsberuhigte Bereich wird wie eine Tempo 30 Zone erst aufgehoben, wenn ein Schild dies anzeigt. Dort gilt übrigens automatisch die Wartepflicht und somit Vorfahrt gewähren, wenn du den verkehrsberuhigten Bereich verlässt. Seitenstraßen zählen demnach definitiv auch dazu, sodass dein Knöllchen berechtigt ist. Nicht zu vergessen ist natürlich auch die Schrittgeschwindigkeit von 7-10km/h, welche im verkehrsberuhigten Bereich gilt.
Liebe Grüße
TechnikSpezi
wie weit geht denn so ein Bereich?
Wie es geschrieben wurde, bis zum Verkehrszeichen 325.2.
Und dieses muss dann an jedem Ausgang dieses Bereiches stehen.
Eine Sackgasse, wie auf dem Bild zu erkennen, hat nun mal keinen Ausgang - gehört also zum verkehrsberuhigten Bereich.
Dir bleibt nichts Anderes übrig als in Deiner Garage zu parken.
Ich kenne die Schrittgeschwindigkeit von 7-10km/h. So habe ich es aus dem Internet und auch in der Fahrschule gelernt. Allerdings sagen da oft einige was anderes. Das ist aber sowieso nicht alt so wichtig. Standgas im 1. Gang und fertig ;)
Aber da muss es doch ein Gesetzte geben ich meine wie weit geht denn so ein Bereich? Eine Straße markiert und schon sind alle anliegenden Straßen im Umkreis von "5km" auch verkehrsberuhigt?
So blöd ist das auch wieder nicht.
Die zuständigen Ämter müssen die Fälle ja alle genau prüfen und kennzeichnen nicht einfach so mal einen verkehrsberuhigten Bereich. Da wird ja auch nicht einfach nach Entfernung gegangen. Bei mir in der Stadt gibt es sogar einen Bereich, der ca. 5m lang ist und eigentlich gar keinen Sinn hat, weil dieser direkt an einer Einmündung ist und dort sowieso niemand rasen kann und das auch nicht in der Nacht oder so passiert.
Aber ein verkehrsberuhigter Bereich hat Anfang und Ende, welche natürlich auch mehrfach in einem Bereich vorhanden sein können. Anfang und Ende sind ausgeschildert. Achte dabei aber darauf, dass die Schilder, die den verkehrsberuhigten Bereich beenden, meistens die Rückseite des Beginnschildes sind und somit meistens links statt rechts stehen. Das gleiche ist bei den Tempo-Zonen der Fall.
Bei mir in der Stadt gibt es sogar einen Bereich, der ca. 5m lang ist
Ich habe neulich einen Verkehrsberuhigten Bereich von ca. 2 Metern Länge gesehen (Bertold-Brecht-Straße in Erftstadt) ...
Sinn: hier führt eine Art "Grüngürtel" mit Fuß- und Radweg quer durch ein Wohngebiet und kreuzt die Straße - Ich vermute aber, einen Zebrastreifen mit Radweg kann / wollte man wohl nicht einrichten, weil die Straße ein "Tempo-30-Zone" ist ...
Genauso ist es.
Aber selbstverständlich!
Danke, aber ich dachte Schrittgeschwindigkeit geht von 4-7 km/h. Aber da muss es doch ein Gesetzte geben ich meine wie weit geht denn so ein Bereich? Eine Straße markiert und schon sind alle anliegenden Straßen im Umkreis von "5km" auch verkehrsberuhigt?