Vorfahrtslage an 5-Straßen Kreuzung?
Ich möcht aus Straße I in Straße IV links abiegen von Straße II, III, IV und V kommen Kraftfahrzeuge. Straße I ist als Verkehrsberuhigter bereich ausgewiesen (blau). Weitere Vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen sind nicht aufgestellt. Ich bin davon ausgegangen, das bei der Ausfahrt aus dem Verkehrsberuhigten keine Rechts- vor Links regelung besteht. Somit wartete ich auf alle anderen Fahrzeuge. wütend hupte ein Verkehrsteilnehmer hinter mir. Er stieg aus und wollte mir erklären das rechts vor Links sei und ich fahren solle. Ich erklärte ihn die Regelung des Verkehrsberuhigten bereichs. Hierrauf entgegnete er, das Ende Schild stehe ja bereits einige Meter vor der Kreuzung. Ich verwies nochmals auf die Einschlägigen Regelung und auch darauf, das die Vorfahrtsregelung auch bis zur Kreuzung gilt, wenn das Ende Schild einige Meter vorher steht und somit nicht die Regelung Rechts vor links anzuwenden ist. (So auch Bundesgerichtshof Az. VI ZR 8/07). Er erwiderte wütend "Rechts- vor Links-ENDE".
Wer hat recht?
Nochmal außer den Verkehrsberuhigten bereich sind keine Virfahrtsregelden Verkehrszeichen angebracht.
6 Antworten
§ 10 StVO:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und
242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2)
auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen
abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom
Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht
einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen;
dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine
Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Damit ist alles gesagt.
...es ist keine Kreuzung.
I ist wartepflichtig für von rechts und entgegenkommende Fahrzeuge. Ergibt sich schon aus dem Straßenbelag.
Hallo.
Aus dem Verkehrsberuhigten Bereich hast du immer zu warten und anderen die Vorfahrt gewähren.M. E. ist das Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereiches" genau so zu interpretieren wie ein Schild "Vorfahrt gewähren" - und das steht in den seltensten Fällen direkt am Rand der vorfahrtberechtigten Straße, sondern mehrere Meter davor (meist da, wo der Bordstein "in die Kurve geht" - ich habe durchaus schon Abstände weit über 10 m gesehen).
Die Vorfahrtsregelungen beziehen sich also nahezu niemals genau auf die Stelle, an der das Schild steht, sondern auf die nächste folgende Kreuzung oder Einmündung.
Ergo: Du hast Recht!
Schick den Depp in die Fahrschule zurück. Aus einem VB heraus bist du immer wartepflichtig, auch wenn das Schild ein paar Meter zurückversetzt ist.