K-Rad im Verkehrsberuhigten bereich
Darf man ein K-Rad (Motorrad / Roller / Mofa) in einen Verkehrsberuhigten Bereich reinschieben und dort abstellen? (in dem Bereich sind keine Parkplätze gekennzeichnet)
5 Antworten
Du darfst auch in den verkehrsberuhigten Bereich auch rein fahren. Außer es ist ein Zusatzschild für bestimmte Fahrzeuggruppen angebracht. Es gilt "Schrittgeschwindigkeit" als Höchstgeschwindigkeit. Wenn kein begrenztes, bzw. absolutes Halteverbot aufgestellt ist, darfst Du am Fahrbahnrand parken, wenn noch mind. 3 Meter Durchfahrbreite bestehen bleiben. Die Straßenseite ist hierbei egal. Ausführlicher steht alles in folgendem Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich
Stimmt. Danke für die Korrektur.
Wie schon erwähnt wurde, ist das Parken im verkehrsberuhigten Bereich nur innnerhalb markierter Flächen erlaubt.
Inwiefern Kräder dort auch außerhalb derer geduldet werden ist Ermessenssache der Ordnungsbehörden. Auf Gehwegen dürften Kräder ja auch nicht parken, werden aber, wenn niemand behindert wird, in den meisten Städten und Gemeinden dort geduldet.
Der verkehrsberuhigte Bereich ist analog eines Gehwegs zu behandeln. Auf einem Gehweg haben aber grundsätzlich keine Kraftfahrzeuge was zu suchen. Ist analog parken auf Gehweg. Auch wenn du dein Fahrzeug auf den Gehweg schiebst, darfst du dort nicht parken. Du muss einfach wegbleiben.
"Der verkehrsberuhigte Bereich ist analog eines Gehwegs zu behandeln"? Dat is Käse!
Meine Antwort bezog sich auf die Frage und die lautete : abstellen des Krades im verkehrsberuhigten Bereich. Das Parken ist dort aber nur innerhalb gekennzeichneter Flächen möglich, ansonsten nicht. Das Parken ist deshalb wie parken auf dem Gehweg verboten (hab mich wohl schlecht ausgedrückt). Parken außerhalb kostet laut Tatbestandskatalog zwischen 10.- und 30,.- EURO.
Nur auf ausgewiesenen Stellflächen dürfen dort Fahrzeuge geparkt werden.
Aber gegen das Schieben gibt es kein Gesetz?
Die netten Damen vom Ordnungsamt wollten mir weissmachen, man dürfe mit einem KFZ den Verkehrsberuhigten bereich in keinem Fall "betreten"
Warum sollte man ein Fahrzeug nicht im verkehrsberuhigten Bereich bewegen dürfen ?
Eventuell liegt ein Missverständnis vor, und es wurde von Verbot für Fahrzeuge aller Art ausgegangen ?
scheint mir auch so.
Ich kannte bisher auch nur die Regel "Schrittgeschwindigkeit und Parkverbot", aber ich wurde dann doch eindringlich gebeten den Bereich zu verlassen
Welches Verkehrszeichen stand denn vor diesem verkehrsberuhigten Bereich?
Das große blaue Schild mit den Spielenden Kindern (mal ganz doof gesagt)
Ich habe deshalb nachgefragt, weil der Begriff "Verkehrsberuhigter Bereich" gelegentlich fälschlicherweise für eine Straße verwendet wird, für die ein Verbot für Kfz, Lkw, Motorräder oder Fahrzeuge aller Art angeordnet ist (rundes, weißes Schild mit rotem Rand und ggf. Fahrzeugsymbol) und ich eine solche Verwechslung ausschließen wollte.
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Wenn dort aber das große rechteckige blaue Schild mit den spielenden Kindern steht, dann liegt die Dame vom Ordnungsamt einfach falsch. In einen solchen echten verkehrsberuhigten Bereich darf man grundsätzlich auch mit Kfz einfahren. Die Vorschriften für das Verhalten in einem solchen Bereich findet man z.B. in dem in der hilfreichsten Antwort angegebenen Link.
Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur an gekennzeichneten Stellen geparkt werden.