Falsch geparkt - ja oder nein?

Schild - (Auto, Straßenverkehrsordnung, parken)

10 Antworten

Alle Zusatzschilder beziehen sich immer auf das darüber liegende "Hauptschild"

D. h. das Halteverbot gilt

  • nur in der angegebenen Ziet
  • für Anwohner mit Parkausweis überhaupt nicht
  • nicht bei Ladetätigkeiten, wenn dabei eine Parkscheibe ausgelegt ist und ein Zeitraum von 30 Minuten nicht überschritten wird.

Kann es sein, dass Dein Anwohner-Parkausweis irgendwie unglücklich lag, so dass der/die Mitarbeiter(in) den nicht gesehen hat?

Ghettokeks 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 18:33

Nein, ich lege ihn immer mittig hinter die Windschutzscheibe, sodass man ihn auch aus mehreren Metern Entfernung als solchen erkennt. Selbst bei Dunkelheit hätte man ihn problemlos erkennen können, da er wirklich mitten drin liegt.

claushilbig  10.10.2016, 19:31
@Ghettokeks

Dann hat m. E. die Knolle keine Berechtigung, ich würde Widerspruch einlegen

Ich würde das so sehen:

Schild 1: Eingeschränktes Halteverbot mit Zeitangaben.

Schild 2: Mit Parkausweis frei. (Hinweis für die Anwohner)

Schild 3: Darunter dann Ladezone und die Parkscheibe.

Wenn ich mich trotzdem an die Parkscheibe halten müsste, dann wäre das  Schild 2 eigentlich überflüssig und sinnlos.

* Ich würde einen Widerspruch mit Foto einlegen.


Was steht auf dem Knöllchen?

Was wird dir Vorgeworfen.

Wenn du deinen Anwohnerausweis sichtbar in auf dem Armaturenbrett liegen hattest, darfst du da parken.

Das Schild 286 "Eingeschränktes Halteverbot" + Zusatzschild 1044 - 30

Damit bist du dann von diesem Verbot ausgenommen.

Ghettokeks 
Beitragsersteller
 07.10.2016, 18:55

Auf dem Knöllchen steht "Parken bei Zeichen 314/315 mit Zusatzzeichen ohne P-Scheibe".

Den Anwohnerparkausweis habe ich immer gut sichtbar auf dem Armaturenbrett liegen, alle Ecken sichtbar, sonst liegt nichts vorne drin.

"Bewohner mit Parkausweis frei" ist doch nun eindeutig.

Wenn dein Parkausweis gültig ist, er für den angegebenen Straßenbereich ausgestellt ist und du innerhalb der genehmigten Begrenzung gestanden hast, dann widerspreche dem Knöllchen.

DAs bezieht sich auf die LAdezohne von 6 - 18 Uhr. Du bist Anwohner, somit trifft das nicht für dich zu.

Widerspruch einlegen.