Gelten die "Werktags: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr" Parkschilder für Leute mit einem Anwohnerparkausweis?
Ich habe jetzt seit kurzem einen Anwohnerparkausweis für eine bestimmte Parkzone. Leider steht bei mir in der Gegend nirgends die Zahl der Parkzone an den Schildern. Aber die Frau die mir den Parkausweis gegeben hat meinte , dass meine Straße da auf jeden Fall in der Zone sei. Jetzt bin ich mir unsicher ob ich da parken darf , oder nicht.
4 Antworten
Dieses "Werktags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr" gild wohl für ein Halteverbot an das sich Anwohner mit entsprechendem Parkausweis nicht halten brauchen.
Es sollte eigentlich ein Zusatzschild da sein auf dem sowas wie "Anwohner mit Parkausweis Nummer X frei" steht. Aber ich hab das auch so bei mir, da gibt es 3 Parkzonen die unterschiedliche Parkausweise haben und nicht ausdrücklich beschildert sind. Wenn die Dame Dir dies zugesichert hat wird es wohl stimmen, wenn Du trotzdem einen Strafzettel erhalten solltest würde ich unter Berufung dieser Dame Widerspruch einlegen.
Du kannst ja auch Mal in die anderen Autos schauen die da stehen, ob die einen Parkausweis für die selbe Zone haben.
Frag nochmal in der Gemeinde nach. Vielleicht stehen die Schilder auch ganz am Anfang der Zone oder es gilt nur für bestimmte Plätze.
Wenn kein Ausgenommen Anrainer Schild steht nicht.
Die Frage kann dir nur deine Stadt/Gemeinde beantworten! Da müssen solche anwohnerparkzonen ja bekannt sein und es sollte entsprechende Regelungen geben