Klempnernotdienst bei Wasserrückstau. Wer bezahlt?
Hallo zusammen, meine Freundin und ich sind vor ca.zwei Monaten in unsere Wohnung eingezogen und hatten bis vor zwei Wochen noch keine Probleme mit den Abflüssen. Dann passierte es, als die Waschmaschine lief bildete sich ein Wasserrückstau und das Wasser kam durch die Spüle hoch, so, dass es schon auf den Boden floss und die Küche "unter Wasser stand". Zuerst hatten wir nicht die richtige Nummer des Vermieters , dann ging irgendwann der Hausmeister ans Telefon um uns zu sagen, dass er da so wie so nichts machen könne und er sich im Urlaub befinde, es gebe jedoch eine Vertretung. Ich habe dann die Vertretung angerufen(mehrmals) und die hatte ihr Handy ausgeschaltet. Daraufhin habe ich selbst nach möglichen Klempnernotdiensten in Köln gesucht und habe in der Not die Firma Schadenengel engagiert, da ich keine andere finden konnte, die gegen 20:00 Uhr noch erreichbar war. Die haben dann auch gleich einen ihrer Partner geschickt und der hat dann versucht die Austrittsstelle zu ermitteln und anschließend so ein Trockengeräten aufgestellt, dies blieb vier Tage bei uns stehen. Dann kam eine Woche später die Rechnung, auf der stand, dass der Betrag von 1040€! innerhalb von 5 Tagen überwiesen werden muss. Da ich nun erst mit meinem Vermieter die Zahlung und Versicherungssache klären wollte,konnte ich durch einen Fehler in der Rechnung zwei weitere Tage aushandeln. jetzt zur Sache: Der Vermieter ist der Meinung, dass die Hausratsversicherung von meiner Freundin und mir für die Kosten verantwortlich ist. Diese sagt jedoch ganz klar, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters die Kosten übernehmen muss. Der Vermieter hat dann einen Installateur zu uns geschickt, der sich die Sache noch einmal angeschaut hat und der fand im Flexrohr unter der Spüle ein uraltes festes Objekt, welches den Abfluss dort verstopfte und sich wahrscheinlich erst vor kurzem irgendwie da festgesetzt hatte. Jetzt möchte der Vermieter jedoch erst auf den Bericht des Installateurs warten, ehe er seine Versicherung kontaktiert. 1. Angenommen,ich werde die Rechnung als Auftraggeber zahlen müssen, wie stehen meine Chancen das Geld zurück zu bekommen? 2. Welche Versicherung ist nun zuständig? 3. Kann ich die Zahlung bedenkenlos herauszögern, bis wir alles mit den Versicherungen abgeklärt haben?
Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Hilfe :-)
Gruß
Tobias
7 Antworten
Du wirst die Rechnung erst mal bezahlen müssen, weil du der Auftraggeber warst. Wer die Musik bestellt, zahlt auch. So will es da Gesetz. Und nein, du kannst die Rechnung nicht ewig hinaus zögern, weil sonst die Mahn und Inkasso Maschinerie anläuft. Und auf diesen Kosten würdest letztlich du sitzen bleiben.
Die Chancen, dass du dein Geld wieder bekommst liegen bei 100%. Du hast nun leider den Stress mit allen Beteiligten an der Backe, dein Geld wieder zu bekommen. Deshalb solltest du für die Zukunft die Zuständigkeiten abklären. Die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters ist hier haftbar.
Wer auch immer. Jedenfalls nicht der Mieter oder dessen Versicherung.
Ich habe Mal bei einem Rohbruch einfach eine Firma aus dem Netz gefunden - www.notdienst-24.at und habe nicht gewusst ob die Hausverwaltung die Reparatur bezalht muss oder ich. Durch diese Firma habe ich erfahren, dass die HV die Rechnung übernehmen muss und die haben sogar die Zahlung direkt mit der HV abgewickelt. Deswegen kann ich sagen, dass falls unsicher wer etwas übernehmen sollte, kann ich Notdienst-24 empfehlen, da die Beratung gut war und die sich wirklich auskennen.
1) wäre evtl. die Schuldfrage für den Rückstau zu klären. Da es ein "uraltes" Objekt war, kann es dir vermutlich nicht angelastet werden.
2) ist das nmM die Angelegenheit des Vermieters und somit seiner Gebäudehaftpflicht (zu der du bekanntlich auch deinen Beitrag leisten musst)
3) lass dir von der Fa., die das Trockengerät aufgestellt hat, nach Abschluss der Maßnahme ein Protokoll geben, denn für die Stromkosten musst du nicht aufkommen. Das wird im Rahmen der Haftpflicht geregelt.
Es gibt keine Gebäudehaftpflicht. Was Sie meinen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die ist aber hier nicht zuständig.
Hier muss geklärt werden welches Teil den Schaden verursacht hat. Also, ob es zum Gebäude gehört (und damit dem Vermieter) oder zur Küche ( Eigentum von Vermieter oder Mieter).
Und selbst das ist in diesem Fall vermutlich ausgeschlossen nach der Beschreibung:
Der Vermieter hat dann einen Installateur zu uns geschickt, der sich die Sache noch einmal angeschaut hat und der fand im Flexrohr unter der Spüle ein uraltes festes Objekt, welches den Abfluss dort verstopfte und sich wahrscheinlich erst vor kurzem irgendwie da festgesetzt hatte.
Aus meiner Sicht ist hier erst mal ganz klar der Vermieter in der Haftung (vorausgesetzt das verstopfte Flexrohr gehört ihm). Wie und ob der Vermieter den Schaden ersetzt bekommt ist ganz klar sein Problem.
Dann passierte es, als die Waschmaschine lief bildete sich ein Wasserrückstau und das Wasser kam durch die Spüle hoch
An jedem Wasseranschluss der Waschmaschine ist ein Absperrhahn wo man das Wasser abstellen kann.
Daher die Frage, wurde sofort als man dies bemerkte das Wasser abgestellt?
Der Vermieter ist der Meinung, dass die Hausratsversicherung von meiner Freundin und mir für die Kosten verantwortlich ist.
Welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden? Dazu fehlen noch alle Hinweise.
Mögliche Schäden wären:
Beschädigung am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Beschädigung des Hausrats zahlt die Hausratversicherung.
Wenn der Schaden durch den Mieter verursacht wurde, wird die Wohngebäudeversicherung ihn in Regress nehmen. Also sollte der Mieter seine Privathaftpflichtversicherung informieren.
Weshalb der Mieter einen Wasserinstallateur beauftragt hat, ist mir nicht klar. Das Wasser abstellen hätte doch völlig genügt.
Der Notdienst wurde von Dir beauftragt und den interessiert es (zu Recht) auch nicht, wie ihr euch intern auseinandersetzt.
Bezahlst Du nicht fristgerecht, befindest Du dich im Verzug und hast alle weiteren Kosten wie Mahngebühr, Rechtsanwalt oder Inkasso zu tragen, die Du dann von NIEMANDEN erstattet bekommst, weil Du diese Folgekosten zu verantworten hast.
Du kannst natürlich versuchen, dass der Notdienst freiwillig Dir eine Fristverlängerung gibt. Lasse Dir das aber dann schriftlich per Mail geben.
In der Hausratsversicherung sind üblicherweise Leitungswasserschäden abgesichert, was hier nicht zutrifft. Bei euch handelt sich es um ein Schaden, der entweder nicht mit abgesichert ist oder zusätzlich im Vertrag durch eine Klausel mit eingeschlossen ist! Da müsst ihr selbst nochmals nachlesen.
Wenn ihr den Schaden nicht zu verantworten habt, die Waschmaschine an einen vom Vermieter dafür vorgesehenen Platz angeschlossen wurde, dann steht m. E. ganz klar der Vermieter in der Schuld. Ihr zahlt Miete, der Vermieter liefert euch eine funktionierende Wohnung! Ob er das über seine WGVers. ersetzt bekommt, ist alleine seine Sache!
Zuständig ist nicht die Gebäude-Haftpflichtversicherung, sondern die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.