Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:
"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."
Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.
Also?? Danke im voraus!
9 Antworten
Nein , dein Vermieter hat Recht ! Die Sicherung der Mietsache obliegt dir ! Der Vermieter sichert die Mietsache nur bis zum beginn deines MV . Das ist dein Problem ! Aber wer sich eine Putzhilfe leistet kann sich auch einen Schlüssel leisten Lg
Mietvertrag 2 Schlüssel übergeben ? Dann ist der dritte zu Deinen Lasten.
Ich kenne es auch so das der Vermieter nur so viele Schlüssel zur Verfügung stellen muss wie es Mieter gibt.
Die Putzfrau ist keine Mieterin, also wirst Du wohl die Kosten tragen müssen.
Du musst den Schlüssel bezahlen und musst ihn auch bei Auszug dem Vermieter übergeben.
Normal werden immer 3 Schlüssel an den Mieter bei Einzug übergeben. Da der Vermieter das auch weiss, hat er auch die Kosten des 3. Schlüssels übernommen. Beim Auszug hast du alle 3 Schlüssel wieder dem Vermieter zu übergeben, sowie Postkasterl und Haustorschlüssel. Die Kosten des 3. Schlüssels brauchst du daher nicht zu zahlen, ausser wenn ein Schlüssel verloren ging.