Rohrbruchreparaturrechnung absetzbar?

1 Antwort

Falls Du die Ausgaben lt. Rechnung steuerlich in Ansatz bringen willst, musst Du auch die Ersatzleistung der Versicherung als Einnahme verbuchen. "Vergisst" Du das, ist die Chance groß, dass das Fi-Amt dahinter kommt, Folge könnte ein Strafverfahren gegen Dich sein.

Sheera 
Beitragsersteller
 25.10.2014, 13:31

Danke! OK, dann lasse ich es natürlich! Ich wusste das nicht und hatte auch noch nie so einen Schadensfall. Ich dachte nur, man hat ja noch viel mehr Auslagen als die, die die Versicherung übernimmt, und hätte so dann wenigstens noch etwas wieder raus bekommen. Schade!

Liebe Grüße Sheera