Rohrbruchreparaturrechnung absetzbar?
Hallo,
ich hatte zwar keinen Rohrbruch, wie es wortwörtlich auf der Rechnung des Installateurs steht, aber einen Wasserschaden im Haus. Diesen hat dann die Hausratsversicherung bezahlt. Gerichtet ist die Rechnung an mich.
Wenn ich nun diese Rechnung, bzw die Handwerkerstunden versuche beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich abzusetzen, ist das erlaubt? Bzw. bekomme ich Ärger, denn es wäre ja zu vermuten, daß die Rechnung die Versicherung übernommen hat, obwohl da kein Hinweis drauf zu ersehen ist?
Danke für Eure Antworten.
Gruß Sheera
1 Antwort
Falls Du die Ausgaben lt. Rechnung steuerlich in Ansatz bringen willst, musst Du auch die Ersatzleistung der Versicherung als Einnahme verbuchen. "Vergisst" Du das, ist die Chance groß, dass das Fi-Amt dahinter kommt, Folge könnte ein Strafverfahren gegen Dich sein.
Danke! OK, dann lasse ich es natürlich! Ich wusste das nicht und hatte auch noch nie so einen Schadensfall. Ich dachte nur, man hat ja noch viel mehr Auslagen als die, die die Versicherung übernimmt, und hätte so dann wenigstens noch etwas wieder raus bekommen. Schade!
Liebe Grüße Sheera