Kleinunternehmerregelung im Mietvertrag
Hallo Leute!
Ich habe eine Frage und hoffe auf schnelle Hilfe. Mir liegt ein Gewerbe (Einzelhandel) Mietvertrag vor, den ich morgen unterschreiben soll. Vorerst hies es 550€ kalt +180€ BK. Dann steht dort dieser Pasus: * *2.. Der Mieter macht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch und schuldet deshalb keine Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten.**
Ich bin aber kein Kleinunternehmer. Der Vermieter meint daraufhin:
Falls Sie nicht Kleinunternehmer sind, muss auf die Miete und Nebenkosten noch 19 % MWSt gerechnet werden.
Aber meines Wissens ist diese Vormulierung irreführend und nicht korrekt.
Kleinunternehmer zahlen die Mw.St. genauso wie jeder andere - können diese nicht abführen als Vorsteuer, nur als Betriebskosten absetzen... Er kann also nicht jetzt plötzlich 19% draufschlagen, oder? Die Vormieterin hat noch gesamt 710€ gezahlt als Kleinunternehmerin. Und dann: 19 auf nebenkosten ist noch verständlich, aber auf Miete ? ist es nicht so, dass einige Gebäude mit MwSt. vermietet werden und andere nicht? Es kann doch nicht am Mieter unterschieden werden? Wer kennt sich hier aus? Danke sehr im voraus!!!
2 Antworten
Als Kleinunternehmer ist man eben nicht Umsatzsteuerpflichtig, d.h. man berechnet keine und kann keine Vorsteuer absetzen.
Der Vermieter kann aber von dir nur Umsatzsteuer verlangen, sofern er selbst Umsatzsteuerpflichtig ist. Ist er das nicht kann er keine Umsatzsteuer aufschlagen.
Wenn du also Umsatzsteuerpflichtig sein solltest, ist die gezahlte U-Steuer für dich lediglich ein durchlaufender Posten, den du wiederum als Vorsteuer abziehen kannst.
auch bei deinem jetzigen MV dürftest du keine U-Steuer zahlen, denn die bekommt ja deine Vermieterin und müsste diese abführen, was sie - als Privatperson - bestimmt nicht macht. Sie könnte dir lediglich die Beträge ausweisen, in denen USt enthalten ist, aber nicht zusätzlich berechnen. Dies nur zur Info.
Wenn die Vormieterin auch Umsatzsteuerpflichtig ist finde ich das Verhalten schon ziemlich seltsam....frag einfach mal nach.
Sofern Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kann Dir das doch egal sein. Allerdings ist es denkbar dass das FA dem VM genau auf die "Finger"schaut.
Danke schön!
das mit "durchlaufender Posten" ist richtig. Aber zuerst ist da eine monatliche um 19%-höhere Zahlung. In meinem jetzigen Mietvertrag zahle ich MwSt nur auf Nebenkosten, da die Vermieterin eine Privatperson ist. Und bei diesem Laden ist es eine GmbH. Und was kommisch ist - bei der Vormieterin (die ich zufällig kenne) haben sie keine MwSt optiert - und bei mir schon. Geht das?