Muss ich als Kleinunternehmer mein Betriebsausgaben, Brutto oder Netto buchen.
Ich habe beim Finanzamt für die Kleinunternehmerregelung plädiert. Mir ist das Prinzip auch soweit klar. Eine Sache aber noch nicht:
Da ich ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich da meine Belege für "Betriebsausgaben", mit oder ohne Mwst. verbuchen.
Ich mache nur einfache Einahme-Überschussrechnung.
Schöne Grüße..
doriano
5 Antworten
Da Du als Kleinunternehmer nicht am Umsatzsteuerabzugsverfahren teilnimmst, werden die Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge nicht auf einem gesonderten Konto erfasst, sondern erhöhen direkt die Einnahmen- bzw. Ausgabenkonten.
Für eine Rechnung über Bürodedarf iHv brutto 11,90 EUR buchst Du 11,90 EUR auf das Konto Bürobedarf, anstatt 10,00 EUR Bürobedarf und 1,90 EUR Vorsteuer.
LG, Danny
Du musst immer Brutto buchen. Schließlich hast du die MWSt gezahlt.
Dankeschön!!
Inklusive Mehrwertsteuer, da du sie nicht gegenrechnen kannst.
Dankeschön!!
Du solltest unbedingt mit einem Steuerberater über das Thema reden, mindestens aber einen Volkshochschulkurs belegen.
Nein! Viele Unternehmensgründer gehen viel zu blauäugig vor und wundern sich dann, dass sie nach kürzester Zeit wirtschaftlich scheitern. Wer als Gründer eine solche Frage nicht aus dem Effeff selbst beantwortet, wird Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Das ist zwar richtig. Wenn die Frage nach der Behandlung der Umsatzsteuer in der Einkommensteuer (§ 9b EStG) nur eine von wenigen Lücken ist, dann mag es auch ohne gehen.
Da finde ich die Nachbarfrage von der GmbH, die vor der Insolvenz steht, weil der BErater "zu teuer" gewesen wäre, viel heftiger.
Was soll denn der Fragesteller im Umsatzsteuergesetz über den Betriebsausgabenabzug im Allgemeinen und über die EÜR im Besonderen nachlesen?
Das habe ich mich auch gefragt!! - Aber trotzdem, danke für die Antwort! ;)
:D sorry, seh ich grad auch, hatte eigentlich einen anderen Link pasten wollen!
Diesen Sch..ßkomentar, hättest Du Dir ruhig sparen können.