KLEINUNTERNEHMEN Halle mieten?

3 Antworten

Ist das als Hobby geplant oder was "soll das werden"...?

Das klingt so, als würde das in ein paar Monaten richtig viel Geld kosten.

Was verstehst du unter "Fahrzeug-Beklebung"?
Werbeschriften drauf oder den Wagen "einwickeln" statt Lack?

Hast du für die 2te Variante Schulungen gemacht und ist dir klar, in welcher Gerwährleistung(sfalle) du steckst? Wenn die Folie dann an einer Stelle hoch kommt oder sich verzieht, kannst du das auf deine Kosten wieder erneuern.

Zudem liegst du bei den Nebenkosten wohl weit daneben bzw darunter. Bei der Fahrzeug-Beklebung brauchst du lange und konstant eine hohe Raumtemperatur, die ja irgendwo her kommen muss. Eine Hallo zu dem Preis scheint nicht besonders gut isoliert zu sein und die Heiz- sowie Stromkosten werden die 50 € weit überschreiten.
Bei den Sätzen 
"wollte nicht gleich das ganze Geld dem Steuerberater bezahlen"
und
"da ich ja nur bis 17500 Euro im Jahr kommen darf"
bekommt man den Eindruck, dass hier jemand vollkommen planlos ist, oder sich bei dem neuen Hobby zu viele Gedanken um manche Dinge macht.

Berndbsconcept 
Beitragsersteller
 19.11.2016, 17:26

es handelt sich um teil/ bzw vollFolierung und Lackschutz durch transparente Folien , es fing als Hobby vor 2-3 Jahren an dann immer mehr gelernt durch Do it Yourself und dann mal ein Seminar besucht , die halle ist gut isoliert und gehörte zu einem Fabrik Büro Gebäude , Heizung hatten wir ausgetestet reicht vollkommen aus da die halle knapp 6x10 Meter misst und knapp 3m hoch ist und mit den nebenKosten wie erwähnt wollten wir ja erst mal gucken die Heizung muss nur laufen wenn ein Auto drin steht dann läuft die ungefähr ein tag damit das Fahrzeug und die Folie die Temperatur annimmt falls noch etwas Feuchtigkeit vorhanden ist die dann auch trocknet , dann wird nach umfangreiches Reinigung das Fahrzeug beklebt und wenn es fertig ist noch mal für 24 Stunden bei konstanter Wärme in der halle behalten damit eventuelle Ablösungen direkt wieder behoben werden können bevor es zum Kunden geht ,das mit dem Steuerberater hatte ich so dahin gesagt da ich noch nicht genau weiß wie es hier überhaupt ankommt  und du hast recht mit dem Steuerzeug habe ich wirklich kein Plan daher auch erst die Kleinunternehmer Regelung da mir gesagt worden ist das es für den Start einfacher sein soll 

Niusgf  20.11.2016, 04:34
@Berndbsconcept

die Kleinunternehmer Regelung ist vollkommener Unsinn und geht ziemlich nach hinten los...
das gilt vielleicht für einen Hausmeisterservice, bei dem die größte Investition ein Besen wäre (nur als drastisches Beispiel, ohne Wertung)
und zu dem Satz:
"da mir gesagt worden ist das es für den Start einfacher sein soll"
Wer erzählt denn solch einen Unsinn? Was sollte daran einfacher sein? Alleine schon bei Anschaffungen und Anfangsinvestitionen ist die Mwst. "weg".

Zum einen hast du kein Kleinunternehmen, das gibt es nicht. Es gibt Unternehmen und Gewerbe. Fertig.

Wie du dann weiter richtig erkannt hast nutzt du die Kleinunternehmrreglung nach § 19 UstG.

bei dieser reglung bist du von der MWSt zahlung befreit bzw. sie wird nicht eingezogen, bis zu einen Jahresumsatz von 17.500€. Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben hiervon unberührt.

Da darfst du, wie richtig erkannt auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du kannst auch deine verausgabte MwST beim Finazamt nicht geltend machen. Soweit so gut.

Nun kommen wir zur Hallen Miete.

Der Vermiter muss bei gewerblicher Vermietung die MwST extra berechnen und an das FA weiter leiten.

Du must die Nettomiete zuzüglich der MwST bezahlen. Diese gezahlte MwST kannst du aber, wegebn Nutzung des § 19 UstG, beim FA nicht geltend machen. Somit bleibst du darauf sitzen. Und so verhält es sich mit all deinen Wareneinkäufen. Du musst MwST bezahlen, kannst sie aber beim Fa nicht anrechnen lassen.

deshalb frage ich mich immer wieder was ihr euch von dieser reglung versprecht.

Ihr spart keine Steuern. Einzig ein paar Blatt Papier werden bei der einkommesnsteuererklärung gespart.

Würdest du diese Reglung § 19 UstG, nicht nutzen, so könntest du die MwST auf deinen Rechnungen ausweisen. Diese MwsT ist ein durchgangsposten für dich und die musst du an das FA weiterleiten.

Nun könntest du jedoch deine verausgabte MwST für Miete und Wareneinkäufe der MwST steuerschuld gegenrechnen und du müsstest nicht mehr soviel an das Fa weiterleiten.

Mein Tipp: hole dir schleunigst einen Steuerberater zu Hilfe und besuche noch umgehend einen Kurs für Existenzgründer. denn dort erfährst du die grundlegenden begriffe zur Selbstständigkeit wie: BWL, Steuerwesen, Buchführung, betriebsformen, Konzeptionen, Marketing, gesetze, Auflagen und Bestimmungen  und noch weitere interessante Informationen.

Berndbsconcept 
Beitragsersteller
 19.11.2016, 16:35

besten dank , ich habe erst mal Gewerbe angemeldet mit der Kleinunternehmer Regelung , nur das ist erst donnerstag passiert , also ich habe noch kein Bescheid vom Finanzamt bekommen kann das ja dann noch endgültig festlegen wenn der Bescheid kommt , also so wie ich es bei ihnen raushöre finden Sie diese Regelung nicht sehr gut , nur da ich nicht genau weiß wie das Geschäft laufen wird wollte ich erst mal klein anfangen , da ich keine großen Investitionen machen muss Maschinen etc , bis auf die halle 

Griesuh  19.11.2016, 16:43
@Berndbsconcept

Deshalb der Steuerberater und der Kurs für Existenzgründer, ganz, ganz wichtig für dich.

Hm, um was für ein Kleinunternehmen handelt es sich denn???? Würde halt zunächst einen Steuerberater beauftragen....ist steuerlich absetzbar!

Berndbsconcept 
Beitragsersteller
 19.11.2016, 16:19

es handelt sich um Fahrzeug Beklebung , ja nur ich wollte nicht gleich das ganze Geld dem Steuerberater bezahlen da ich ja nur bis 17500 Euro im Jahr kommen darf , es geht mir nicht um die miete die ich absetzen kann sondern ob ich zur Miete von 350 Euro plus 50 nebenkosten 19% Mehrwertsteuer bezahlen muss an den Vermieter 

erobine  19.11.2016, 16:21
@Berndbsconcept

Wirst staunen welche Tipps Du von einem Steuerberater erhalten wirst!

Griesuh  19.11.2016, 16:28
@Berndbsconcept

Berndsconcept
es handelt sich um Fahrzeug Beklebung , ja nur ich wollte nicht gleich das ganze Geld dem Steuerberater bezahlen da ich ja nur bis 17500 Euro im Jahr kommen darf

Völlig falscher Ansatz.

Und was verstehst du unter bekommen darf?

Du darfst und kannst so viel Umsatz machen und Gweinn erzielen wie du willst. das ist der Sinn eines Gewerbes.

Diese 17500€ beziehen sich auf den Jahresumsatz und nicht auf deinen Gewinn. Denn Umsatz minus Betriebskosten = Gewinn.

Und bei dieser Tätigkeit die du ausführen willst bist du schneller über den 17500€ Jahresumsatz hinaus als du denkst.

Somit war die Wahl der § 19 UstG Reglung für dich falsch. Überschreitest du diese 17500€ Jahresumsatz, unterliegst  du im Folgejahr der Regelbestuerung und die §19 UstG gilt nicht mehr. Nur so viel dazu.

Da ich erkenne, dass dir wirklich die Zusammenhänge nicht geläufuig sind, hole dir einen Steuerberater und besuche einen Kurs für Existenzgründer. Ohne biste bald pleite

Siehe auch meinen Beitrag.