Als Kleinunternehmer auf eBay verkaufen erlaubt?

8 Antworten

Hallo,

natürlich kannst du bei Ebay verkaufen.

Ja da du gewerblich verkaufst und eine Rechnung ausstellen musst wird dort auch zwingend deine Ust angegeben sein.

Übrigens das Programm XPIDER sieht alles es dient der Steuerfahndung und ist hocheffizient.

Wenn es bei dir klingelt und eine Prüfung im Haus ansteht musst du dich nicht wundern wen zb deine Frau etwas privat verkauft und Sie es wissen.

Das gleiche gilt für den Zeitraum ,Betrag ,Anzahl etc die Sehen ALLES !



Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: [...] 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ..."

Das gilt auch für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. Vorteil: Anders als bei der privaten Steuernummer können mithilfe der öffentlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine vertraulichen Informationen über den Steuerpflichtigen ausgekundschaftet werden.




man sollte sich als gewerblicher Nutzer bei Ibä Kleinanzeigen anmelden. Das hat mein Kumpel auch gemacht. Ein Impressum genügt mit Verweis auf § 19,1 USTG Kleinunternehmen

Man schreibt eben Steuerbefreit nach § 19,1 USTG - Ausweis der Vorsteuer nicht möglich nach Kleinunternehmerstatus

Eine UST_ID bzw. auf english ist dann VAT ID (value added Tax No) benötigt man nur zum steuerfreien EU Import. 

Die kann natürlich beantragen beim Finanzamt, das hieße dann DE 123 456 789 mit 9-stelligem Ziifernblock

Da Du aber nach Kleinunternehmerstatus arbeitest, entfällt ja die MWST_UST

Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich alleine um eine steuerliche Regelung; man hat hier das Wahlrecht, die Umsatzsteuer auszuweisen, oder nicht. Vor- und Nachteile sind schwer in einem Satz zu erklären. Aber wenn man die UST nicht ausweist, das ist zumindestens mit weniger Bürokratie verbunden.

Auf die Verkäufe bei ebay hat das keinen Einfluss; da muss man nur angeben, dass es sich um ein Gewerbe handelt und ob man die UST ausweist.

http://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Wenn Unternehmer nichts auf ebay verkaufen dürften, dann würde, glaube ich, sofort die Hälfte aller Verkäufer illegal werden.

Beide Fragen eindeutig: Ja.

http://www.kleinunternehmer.de/faq.htm

wurzlsepp668  13.01.2017, 13:23

letzere Frage nicht unbedingt ......

Fragesteller zahlt dann an Ebay mehr, hat aber dann nicht das Problem, dass ER für die Abführung der Steuer verantwortlich ist ...

(JA, auch ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG KANN (bzw. MUSS) eine USt-VA abgeben, wenn er innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt oder Umsätze in Anspruch nimmt, bei denen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger verlagert ist (was Ebay und Amazon bei Vorlage einer USt-ID-Nummer machen))