Wie weit muss ich EÜR machen bei Steuererklärung?
Ich habe ein Nebengewerbe und muss nächstes Jahr das erst mal meine EÜR angeben.
Wenn ich meine Steuererklärung zum Beispiel nächstes Jahr am 22.03 abgeben muss meine EÜR dann auch bis 21.03 vervollständigt sein oder nur für das letzte Jahr also 01.21 bis 12.21 ??
2 Antworten
Nein, nur für das Jahr der Steuererklärung
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt du machst deine Steuererklärung nur für den in Frage kommenden Zeitraum und das wird für dich vermutlich das Kalenderjahr sein. Ergo das Jahr 2021.
Was danach kommt, auch bis Abgabe der Steuererklärung, das ist für das Jahr 2021 ja nicht mehr relevant. Das kommt dann in der EÜR für 2022.
Eine Ausnahme gibt es allerdings, die auch einigermaßen populär ist: Wenn du regelmäßige Zahlungen hast, die noch 2021 zuzurechnen sind, aber in den ersten 10 Tagen des Januar geleistet wurden, dann werden die 2021 noch zugerechnet. Das wäre zum Beispiel sowas wie Mietzahlungen für Gewerblich genutzte Räume, die Ende Dezember fällig werden und die du dann halt eben z.B. am 5. Januar entrichtest.
Perfekt danke für die Info !
Also das komplette Jahr 2021?