Gebrauchtkauf in EÜR?
Hallo zusammen,
ich mache mir grade Gedanken zum 'Kleingewerbe'. Dort muss ich ja jährlich eine Einnahmenüberschussrechnung dem FA vorlegen.
Nun würde ich ggf. einige Anschaffungen für mein Kleingewerbe zB. auch über ebay / kleinanzeigen von Privat kaufen und vom Firmenkonto zahlen (zB. via Paypal).
Wären diese Ausgaben als Ausgaben bei der EÜR aufzuführen oder werden Käufe von privat nicht angerechnet als Ausgaben?
Als Kleinunternehmer würde ich ja keine MwSt. ausweisen...
Hoffe mir kann hierzu jemand eine sichere Antwort geben ;-)
Gruß
4 Antworten
Der Verkäufer kann Dir eine Rechnung oder Quittung ausstellen, die Du in Deine EÜR nimmst.
Klar, ist kein Problem. Lass dir eine Rechnung/Quittung ausstellen.
Danke für die schnelle Antwort!
Würde hier auch zB. der PayPal Beleg / Ausdruck ebay genügen?
Ich kenne das so, dass man dem Finanzamt Kosten glaubwürdig belegen muß. Wie du das machst, ist so eigentlich egal. Und diese Belege mußt du auch nur dem Prüfer vom FA vorlegen, falls es dich mal besucht.
Wenn die Anschaffung für dein gewerbe ist, ist es egal wo du es kauft steuerlich bist du ja warsch von der kleinunternehmer regelung betroffen !?