Falsche Inventur

4 Antworten

Die Herangehensweise des Steuerberaters - den wahren Bestand an den rechnerischen anzugleichen - ist nicht nur bedenklich, sondern sie ist geradezu sachlich falsch. Es ist die Methode, nach der in 90 % aller Fälle, möchte ich behaupten, für den Jahresabschluss "Inventur" gemacht wird.

So, wie du es gemacht hast, ist es hingegen 100 % richtig. Man macht ja eine Inventur genau deswegen, weil man den tatsächlichen Bestand ermitteln will - und an den ist der rechnerische Bestand anzugleichen, nicht umgekehrt! Alles andere ist gesetzwidrig.

Wenn es große Differenzen zwischen tatsächlichem und rechnerischem Bestand gibt, sollte man vielmehr versuchen, die Ursachen dafür zu ermitteln, statt irgendwas "passend" zu rechnen. Ansonsten hast du nämlich Jahr für Jahr dasselbe Problem und kommst nie zu einem echten, zutreffenden Ergebnis, sondern lügst nicht nur dem Finanzamt, sondern auch dir selbst die Taschen voll!

fragmichnicht 
Beitragsersteller
 29.12.2011, 21:54

und genau deswegen fühl ich mich ja auch so mies, bin eher jemand, der es lieber geordnet und richtig macht und Fehlern nachgeht.Aber der Steuerberater ist total genervt und mein, dass ich das dann quasi komplett aus "eigener" Tasche bezahlen muss, also den Fehlbestand durch privates Vermögen ausgleichen muss. Ich steig da nicht durch, dafür hab ich ihn ja.Ich werde die Inventur also beibehalten und mich sonst an seinen Chef wenden, DANKE euch für die Antworten.

blackleather  29.12.2011, 22:20
@fragmichnicht

Als Steuerberater sollte ihm aber auch das Handelsrecht geläufig sein, vor allem §§ 240, 241 HGB.

Notfalls den Steuerberater wechseln.

Wenn Du alles genau dokumentiert hast, und Dein Steuerberater hat andere Zahlen, weil er den Wareneinkauf und den Warenabgang zusammen gezogen hat, dann wirst Du wohl wirklich beklaut worden sein. Wenn Du es jetzt angleichst, wird Dein Warenbestand auch nicht besser dadurch. Kläre das mit dem Diebstahl mit ihm.

EichWolf  30.12.2011, 17:47

Aber 20% Diebstahl glaubt kein Mensch, auch das Finanzamt nicht.

Fast 20% Diebstahl....... Glaubt kein Finanzamt auf diesem Planeten. Ich würde mit dem Steuerberater die ganze Buchführung nochmal durchgehen. Kein Mensch ist unfehlbar und auch in seiner Kanzlei kann was schief gelaufen sein. Bleibt es bei einer Differenz, soll der Steuerberater dir sagen, wie die Angleichung aussehen soll und dich über die Konsequenzen aufklären.

snooPINGASusual  29.12.2011, 21:39

Die Konsequenz ist eine Nachaktivierung des Warenbestandes, also eine Gewinnerhöhung. Die unterliegen zwar nicht der Umsatzsteuer, jedoch wird sich der um 8.000€ höhere Gewinn in der Einkommensteuer auswirken.

ralosaviv  29.12.2011, 21:41
@snooPINGASusual

Weiß Bescheid;-) Ich meinte mehr die Konsequenzen, wenn das Finanzamt das Frisieren der Zahlen irgendwie spitz bekommt.

snooPINGASusual  29.12.2011, 21:50
@ralosaviv

;) <----- Sorry, den hab ich vergessen...

Du und ich meinen ja, er sollte die Buchführung noch mal mit dem Steuerberater durchgehen sollte. Da sollte kein Platz zum Frisieren sein. Der Story nach ist fragmichnicht ja sehr gewissenhaft.

Und wann bekommt das Finanzamt etwas spitz? Frühestens im Rahmen einer Betreibsprüfung. Und auch da kann sich das FA erst mal nur an die vorgelegten Unterlagen halten... Oder sie rechnen den Warenbestand anhand von Kennzahlen aus. Es wäre ja möglich, dass der Steuerbarater das schon gemacht hat und deshalb auf eine Differenz kommt. Aber das glaube ich nicht ;) ;) ;)

Wie hast du denn die Inventur gemacht? Handschriftlich, in Excel, ... Kann ja sein, dass beim Multiplizieren ein Fehler resultierte. Dein Steuerbarater müsste dir halt sagen wo er Probleme sieht.

Letzlich kann er sich eigentlich nur an das halten, was du ihm vorgelegt hast.

fragmichnicht 
Beitragsersteller
 29.12.2011, 21:43

Die Inventur habe ich in Excel gemacht und alles mehrfach kontrolliert.Der Bestand ändert sich auch von Jahr zu Jahr nicht wirklich, weil wir immer nur verkauftes nachbestellen.Die Inventur ist wirklich simpel, ich wüsste nicht wo der Fehler liegen kann.Ich bin mir halt nicht sicher ob mein Steuerberater wirklich gut ist und fühl mich grad schlecht beraten weil er die "Schuld" einfach auf mich abschiebt und sagt, dass er da nichts weiter machen kann.Letztes Jahr lag auch tatsächlich ein Diebstahl bei uns vor und auch ein Einbruch, der aber eig. gut dokumentiert war.

Welche Ausgleichsmöglichkeiten ( außer Diebstahl) gäbe es denn ? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit da rauszukommen?

snooPINGASusual  29.12.2011, 22:00
@fragmichnicht

Ich diskutiere schon ne Weile mit ralosaviv. Ganz klar: Er soll mit dir noch mal die Buchführung und die Inventur durchgehen und dir sagen, was ihn stört.

Gut du schreibst jetzt, dass du verkaufte Ware gleich nachbestellst. Gleichzeitig gab es Diebstähle. Kann also schon sein, dass die noch nicht berücksichtigt sind.

Ansonsten bleib ich meiner Linie treu und sage: Das was du deinem Steuerbearater vorlegst muss in der Buchführung berücksichtigt werden. Es ist nicht Aufgabe des Steuerbaraters deine Inventur auf sachliche Richtigkeit, jedoch auf rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.

Sonst bleibt dir nur die Möglichkeit, den Steuerberater zu wechseln. So zufrieden scheinst du ja auch nicht zu sein...