Ab wieviel Umsatz muss man Vorsteuer zahlen?
Hallo,
sitze hier an meinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nun wurde ich gerne wissen wollen, ab welchen Umsatz, man Vorsteuer zahlen muss.
Hat da jemand einen Erfahrungswert!? Wäre dafür sehr dankbar.
9 Antworten
Ich nehme mal an, du sprichst von der Vorsteuer eines Unternehmens/Firma...
Wenn du unter 17.500 € Umsatz im Jahr liegst, gilt für dich die sog. Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Dann brauchst du auf deinen Rechnungen keine MwSt ausweisen und daher auch keine Steuervorankündigung machen ergo also auch keine Vorsteuer zu bezahlen.
Ab 17.500 € musst du MwSt ausweisen und auch eine Steuervorankündigung machen, also auch Vorsteuer bezahlen... Diese hängt dann von deinem letzten Jahresumsatz ab.
Korrigiert mich bitte, falls ich hier falsch liege, bzw etwas falsch verstanden habe....
Man zahlt sie, aber man kann sie nicht abziehen.
Als Kleinunternehmer nicht. Denn man weist ja auch keine MWSt. aus. Man weist nur auf seine Eigenschaft als Kleinunternehmer hin.
Wenn du so überhaupt keine Ahnung hast, dann lass das mit dem Kommentieren doch bitte sein!
Natürlich zahlt man auch als Kleinunternehmer Vorsteuer. Immerhin ist das die Umsatzsteuer, die der Verkäufer berechnen MUSS (sofern kein Kleinunternehmer). Man kann sie nur nicht als Vorsteuer mit der eigenen Umsatzsteuer verrechnen, da man als Kleinunternehmer ja keine Umsatzsteuer berechnet und ausweist.
Deiner Logik zufolge muss ein Kleinunternehmer immer nur den Nettopreis zahlen. Und das ist schlicht falsch!
Da du ja anscheinend nicht die Vorsteuer meinst, sondern dich auf die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beziehst: In § 18 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz findest du die betreffenden Vorschriften:
Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
"vorsteuer" ist die mwst, die du für deine einkäufe bezahlt hast und die du von deiner zu zahlendem umsatzsteuer absetzen kannst. das hat nichts mit einer bestimmten umsatzhöhe zu tun.
nur als kleingewerbe-treibender bist du bis zu einem jahresumsatz von 17.500 € von der erhebung und abführung der umsatzsteuer befreit, dann fällt aber auch das absetzen der von dir gezahlten mehrwertsteuer (vorsteuer) deiner einkäufe flach.
Da kommt es nicht auf eine Betragshöhe an, sondern ob du eben Verbraucher oder Produzent (bzw. in der Handelskette) bist.
Vorsteuer musst du immer zahlen. Du kannst als Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuer "verzichten", aber das ist nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Such dir einen guten Steuerberater, der hilft dir weiter.
Vorsteuer muß man nicht zahlen, denn man hat sie ja bereits mit dem Einkauf bezahlt. Vorsteuer kann man höchstens erstattet bekommen.
Ach, und wenn man sie beim Einkauf zahlt, dann zahlt man sie also nicht, oder wie?
Beim Einkauf kann man aber nicht drauf verzichten, so wie Du geschrieben hast.
Natürlich zahlt man als Kleinunternehmer auch Vorsteuer. Man zahlt doch nicht nur den Nettopreis!