Muss ich als Kleinunternehmer das Formular für das Lastschrift-Verfahren ausfüllen?

7 Antworten

Guten Tag, es gibt beim Finanzamt zwei Arten des SEPA-Verfahrens.

1. Personensteuern = Einkommensteuer. Falls der Steuerbescheid nach der Steuererklärung eine Nachzahlung ergibt, wird der Betrag eingezogen. Vorteil ist, wenn Du es nicht vergessen kannst die Zahlung zu leisten, musst Du auch keine Säumniszuschläge zahlen.

2. Betriebssteuern = Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Fällt in Deinem Fall nicht an, da Du keine USt auf Rechnungen ausweist.

Du musst kein SEPA-Mandat einreichen, ist aber hilfreich, wie oben erklärt..

Und einen Bogen, wo ich meine Kontodaten angeben muss (??), damit ich die Steuern per Lastschrift-Verfahren zahlen kann. Nur : Muss ich dieses Formular ausfüllen ?

Die grds. Freiwilligkeit einer Einzugsermächtigung findest du auch in der Zeile 40 des Fragebogens:

Möchten Sie am SEPA-Lastschriftverfahren, dem für beide Seiten einfachsten Zahlungsweg, teilnehmen?

(    )  Ja.  Das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ist beigefügt.

Ich wünsche dir gute Geschäfte, auf das auch du bald beim Steuerzahlen mitmachen darfst (dass du mit deinen vermeintlichen Steuerfreigrenzen ziemlich daneben liegst, hast du ja mittlerweile wohl lesen können).    ;-)

Wie kommst du darauf? Denn ich werde eh keine Steuern zahlen müssen ( Ich darf im ersten Geschäftsjahr bis zu 17 500€ und im darauf folgenden bis zu 50 000 € verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen)

das bezieht sich einzig auf die Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer) nach dem § 19 Ustg) und betrifft deinen Jahresbruttoumsatz.

Alle anderen Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

Und du solltest einmal einen Kurs für Existenzgründer besuchen, damit du die Unterschiede zwischen Umsatz, Gewinn, Einkommen und CO kennen lernst.

Denn Umsatz nicht gleich Gewinn und Gewinn auch nicht gleich Einkommen.

Das hängt von der Geschäftsform ab.

Mit deinen kenntnissen wird bei dir noch das große Steuererwachen kommen.

Die Einzugsermächtigung ist eine Option brauchst du aber nicht unterschreiben. Kanst auch deine Einkommenssteuer selbst überweisen.

Und das hat auch nichts mit Kleinunternehmer zu tun

( Kleinunternehmer gibt es nicht)

Vorsicht, die 17.500 € ist eine Freigrenze, d.h. wenn diese dieses Jahr überschritten wird ist nächstes Jahr nix mehr Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Es reichen 50 Cent Überschreitung .....

Helefant  30.09.2015, 23:00

Nachdem das Finanzamt grundsätzlich zu Gunsten des Steuerpflichtigen rundet und der Umsatz in vollen Euro anzugeben ist gehe ich davon aus dass ein Jahresumsatz von 17.500,99 € nicht anders behandelt wird als einer von 17.500,00. (Hatte aber den Fall leider noch nicht :D )

Hallo,

du bist nicht gezwungen, am Lastschriftverfahren beim Finanzamt teilzunehmen. Du kannst Steuern, falls welche anfallen, auch vor dir aus überweisen. Die Lastschrift ist nur eine Option. lg