Kleinunternehmer als Nebenjob - Wie viel will der Staat?
Hallo,
Ich habe vor kurzem GEwerbe angemeldet und frage mich jetzt wie viel Geld ich für Steuern zurücklegen muss.
Das Kleinunternehmen ( ich bleibe unter 17.500 Euro im Jahr) betreibe ich als neben meinem regulären job.
Gibt es eine Formel oder Faustregel?
Danke Euch.
5 Antworten
Grund oder Splittingtabelle Einkommenssteuergesetz,
sprich die Steuern aus deiner normalen Arbeit und halt die Steuern im Rahmen des Kleinunternehmers...
Wenn du deine Steuern machst, kommt das FA auf ein zu versteuerndes Einkommen von x (kannst du auch im Vorfeld selbst berechnen) und mit dem Betrag geht man halt in die Tabelle, und dann weiß man
so und so viel hätte man bezahlt oder gar nicht und so und so viel wollen und bekommen diese noch...
Das wäre das Geheimnis daran aus anderen bzw. zusätzlichen Einkunftsarten
Ich habe vor kurzem GEwerbe angemeldet und frage mich jetzt wie viel Geld ich für Steuern zurücklegen muss.
Das hängt doch sehr von deiner Gewinnprognose ab. Diese hast du doch angeben müssen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Gibt es eine Formel oder Faustregel?
Das ist schwer zu sagen. Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen und darein fließen neben deinen Einkünften aus Gewerbebetrieb auch jene aus nicht-selbständiger Arbeit. Evtl. reicht der Lohnsteuerabzug aus um die Einkommensteuerschuld zu tilgen, evtl. nicht.
Du solltest dir allerdings darüber nicht den Kopf zerbrechen. Es gibt keine 100% Steuersätze und daher bedeutet mehr Gewinn auch immer mehr Geld in deiner Tasche, egal wie viel der Staat haben will.
Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG bedeutet, dass du bis zu einer Jahres- Umsatzgrenze von 17.500€ von der weiterreichung der Umsatzsteuer befreit bist. Du darfst auf deinen Rechnungen keine MwSt ausweisen.
Du darfst auch deine verausgabte MwST nicht mit der vereinnamten MwST gegen rechnen.
Mehr bedeutet diese Kleinunternehmerreglung nicht.
Bei deiner EK wird dann gefrag nach Einkommen aus NICHT Selbständiger Arbeit und nach Einkommen aus Selbstständiger Arbeit.
Wie ermittelst du deine Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit?
Du nimmst deinen Umsatz, rechnest deine betriebskosen davon ab. das was dann noch übrigbleibt, ist dein Bruttoeinkommen aus selbsständiger Tätigkeit.
Diese Beträge trägst du in den entsprechenden Spalten ein.
Die Einkünfte werden zusammen addiert und davon werden dann all deine Steuern und Sozialabgaben berechnet.
Apropo Sozialabgaben, hast du diese Nebeneinkünfte auch deiner KK gemeldet und deren Höhe belegt?
Wenn nicht mache das unverzüglich, sonst kann dir eine nicht unerhebliche nachzahlung an die Kranken/pflegekasse erfolgen.
Dato mit der Rentenversicherung.
schreibt: Versicherungspflichtig Beschäftigter sind
Nebeneinkünfte nicht beitragsrelevant.
Oh, oh. da unterliegst du aber einem gewaltigen Irrtum.
Alles was in deiner Steuererklärung an steuerpflichtigen Einkünften an zugeben ist, da langt auch die KK zu.
Die Kassen wissen schon wie sie an unser Geld kommen
Ich war auch mal selbstständig und ich fiel damals unter die differenzbesteuerung. Damit zahlt mal wohl etwas weniger. Es kommt also darauf an was für ein Gewerbe du hast
Das kommt drauf an wo du dein Gewerbe betreibst und wie hoch dein Ertrag ist.
Wieso ist der Standort relevant? Nach Gewerbesteuer wird nicht gefragt. Es ist auch sehr schwierig bei einem KU-Umsatz zu einem Gewerbeertrag von mind. 24.500,- € zu kommen.
Klingt vielleicht nach Haarspalterei, ist aber sehr wichtig. Der Kleinunternehmer ist nicht von der USt. befreit, sie wird nur nicht erhoben bis zur Grenze von 17.500,- €.
Es gibt gewisse Umsätze die gänzlich umsatzsteuerfrei sind (humanmedizinische Behandlung, Versicherungsvermittlung, Postdienstleistung, etc..). Nachzulesen in § 4 UStG.
Als Versicherungspflichtig Beschäftigter sind Nebeneinkünfte nicht beitragsrelevant. Es sei denn sie erreichen in Höhe und im Verhältnis der Arbeitszeit ein ähnliches Ausmaß. Dann ist dringend ein Statusfeststellungsverfahren anzustreben, sonst kann es böde Nachforderungen geben.
Selbständige sind dann versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig werden.