Neue Steuernummer als Kleinunternehmer?
Ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet, jedoch meines Wissens nach keine neue Steuernummer bekommen. Nun muss ich sie aufgrund des Verpackungsgesetzes angeben. Reicht hier die Steuernummer aus, die ich auch schon vor meiner Gewerbeanmeldung hatte?
5 Antworten
Du bekommst bei einer Gewerbeanmeldung nicht automatisch eine neue Steuernummer, kannst sie aber beantragen.
Wenn Du das nicht möchtest, verwende die Steuernummer aus der Gewerbeanmeldung.
Wurde der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon abgegeben. Ohne den teilt nämlich kein Finanzamt eine neue Steuernummer zu. Wenn der Fragebogen beim Finanzamt ist, dauert es immer noch mindestens zwei Wochen, bis die neue Steuernummer mitgeteilt wird.
Ob man die bisherige Steuernummer angeben soll, kann ich nicht beantworten. Ich weiß nämlich nicht, ob es sich um eine "Arbeitnehmer"-Steuernummer handelt, oder ob man bisher bereits andere als Überschußeinkünfte erzielt hat.
Kleinunternehmer und Kleingewerbe gibt es nicht.
Das sollte sich inzwischen herum gesprochen haben.
Und als Gewerbetreibender bekommst du keine neue Steuernummer, wenn du schon eine hattest.
Du kannst aber eine für dein Gewerbe beantragen.
Und ja, wenn du Einzelunternehmer bist, sprich ohne bestimmte Geschäftsform, dann kannst du deine Steuernummer verwenden.
Dein Unternehmen erhält normalerweise erst dann eine eigene Steuernummer, wenn es eine juristische Person ist (AG, Genossenschaft, eV,...)
Bis dahin nimmst du deine Steuernummer als natürliche person.
Muss nicht so sein. Da er schon vor einem Jahr das Gewerbe angemeldet hat geh ich davon aus, dass er keine neue Steuernummer erhält.
Für die Anmeldung fürs Verpackungsgesetz dürfte es auch keinen Unterschied machen, auch wenn er dann doch eine neue Steuernummer erhalten würde.
Ist aber so. Arbeitnehmerveranlagungen werden üblicherweise von einer anderen Dienststelle des Finanzamts erledigt als Veranlagungen von Gewerbetreibenden, daher gibt es unterschiedliche Steuernummer.
Bei Kleinunternehmen bleibts in der Regel bei der gleichen Steuernummer.
Hier auch zum Nachlesen: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/steuern-finanzamt/steuernummer/
Das bildet beim Kleintunternehmer definitiv eine Ausnahme, denn da kann man sie zwar beantragen, bekommt sie aber nicht automatisch zugewiesen. Die Steuer wird ja über die EÜR in der Einkommenssteuer ermittelt.
Ist jemand Gewerbetreibender im Sinne von Selbständig, dann mag Deine Aussage zutreffen.
Auch als Kleinunternehmer bekommt man eine Steuernummer, sobald man eine Gewerbe anmeldet. Möglicherweise verwechselst du das mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer.
das ist definitiv falsch! Ich betreibe mein (Klein)gewerbe schon seit Jahren und habe dafür keine gesonderte Steuernummer erhalten.
Die Ust-ID ist für Kleingewerbe uninteressant weil sie bekanntlich von der Umsatzsteuer befreit sind.
Lies bitte wirklich mal den verlinkten Beitrag von qugart
Ich kanns auch nur aus meiner Erfahrung sagen und eben aus der gepsoteten Quelle. Nach Gewerbeanmeldung bekam ich nie eine neue Steuernummer. Und nein, ich meine nicht die UID.
Ich kann nur davon ausgehen, wie es in Niedersachen ist, aber dort bekommt man bei der Anmeldung eines Gewerbes eine Steuernummer. Möglicherweise ist das in einigen Bundesländer anders geregelt, Nordrhein-Westfalen z.B. z.B. hat bei der Steuernummernvergabe ein völlig anderes System.
Die USt-Id.-Nr. wird für innergemeinschaftliche Umsätze benötigt, das kann auch für Kleinunternehmer von Bedeutung sein.
Lies bitte wirklich mal den verlinkten Beitrag von qugart
Den habe ich gelesen, und der trifft m.E. nicht generell zu. Wenn man mehr als 40 Jahre bei einem Finanzamt arbeitet, kann man das beurteilen.
Länderkompetenzen. Hört sich logisch und nachvollziehbar an.
Aber wie gesagt: Fragesteller soll einfach die vorhandene Steuernummer fürs Verpackungsgesetz nehmen.
das ist ein Kompromiß: ich kann auch nur für mein Bundesland sprechen und das ist nicht Niedersachsen.
Innergemeinschaftliche Umätze tätige ich (noch?) nicht. Daher danke für den Hinweis.
Ich habe auch ein Gewerbe angemeldet. Aktuell. Und keine neue steuernummer erhalten.ich bin ja einzelunternehmer, daher ist es meine steuernummer.
Oder meinst du die umsatz-ident-nummer? Da du kleingewerbe bist, zahlst/bekommst du ja keine umsatzsteuer.
Aber fürs verpackjngsgesetz...hmmm würde ich an deiner stelle bei der ihk anrufen.
Finanzämter unterscheiden bei der Steuernummernvergabe i.d.R. zwischen Arbeitnehmern und Beziehern von Gewinneinkünften.
Wenn man also bisher nur Arbeitnehmer war und jetzt ein Gewerbe anmeldet, dann bekommt man auch eine neue Steuernummer.