Ist das Steuer Hinterziehen bzw strafbar Gewerbe/Selbstständig?
Wenn ein Vater ein Gewerbe auf den Namen seinen 18 jährigen anmeldet, um vom staat das arbeitslosen Geld zubeziehen (extra Geld) ist das dann steuerhinterziehen? (Und den Sohn mit andere Wohnsitz anmeldet)
was kann der Staat dann dagegen unternehmen? Weil wenn das Gewerbe ordnungsgemäß seine Steuern zahlt kann das niemand nachweisen
10 Antworten
Wer ein Gewerbe betreibt, zahlt normalerweise auch Steuern. Nur Verluste? Dann muss der Betrieb zumachen.
Wenn der Gewerbebetrieb dann Kunden hat und für die etwas macht oder etwas verkauft, dann gibt es jemand, der das macht und gegebenenfalls auch Ware, die verkauft wird. Da kann und muss das Finanzamt auch mal nachfragen. Die Kunden könnte man auch fragen.
Und mal gucken, wo sich der arbeitslose Vater so überall herumtreibt.
das wird wohl öfters gemacht. Eine GmbH war insolvent. Neue Fa. auf den Namen der Frau. KG mit Komplementären & Kommanditisten in der Familie
Eine Leihfa ist insolvent als GmbH, der Geschäftsführer gründet eine UG mit 1 € Haftung
Die Fa. ist eK als eingetragener Kaufmann im Handelsregister oder eine GmbH mit Eintrag im HRB ?
Bei Einzelunternehmern oder eK muß keine Bilanz veröffentlicht werden. So auch Schlecker. Die Kinder müssen trotzdem ins Gefängnis.
Kommt darauf an, ob es eine Bedarfsgemeinschaft ist. Bei ALG 1 kann man ein Nebengewerbe anmelden, muß aber die Einkünfte nachweisen. Bei Verlusten zu vernachlässigen.
Schließlich gab es damals dies Ich-AGs. Viele haben ein Gewerbe gegründet aus ALG 1 oder 2 heraus
Sonst siehe Sozialgesetzbuch zu Sozialmißbrauch § 263 STGB
Wenn das Finanzamt nicht gerade Liebhaberei unterstellt, sind Verluste in den Anfangsjahren fast normal durch Abschreibungen etc. Bei ständigen Verlusten verlangt das Finanzamt dann auch mal die gezogene Vorsteuer zurück.
funktioniert nicht - da der Vater 1. kein Gewerbe für fremde Personen anmelden kann 2. er kann alleine keine Ummeldung veranlassen kann
Also zunächst einmal darf niemand anderes in deinem Namen ein Gewerbe anmelden, denn Gewerbetreibende sind selbstständig. Tut er das unter falschem Namen, würde ich das melden. Unabhängig davon ob es ein Familienmitglied ist, denn die Gefängnisstrafe, die auf euch zukommt wegen Betrug und Urkundenfälschung ist sehr viel schlimmer.
Ausserdem will man doch selbstständig werden damit man viel Geld verdient. Und dieses Geld wird (im besten Fall) ein Zehnfaches Wert sein, als das Arbeitslosengeld.
Da macht es eher Sinn sich einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu holen (legal), welches höher ausfällt als das Arbeitslosengeld eures Betrugsfalles.
Steuerhinterziehung wäre, wenn du zum Beispiel im Monat 10.000€ einnimmst, aber beim Finanzamt weniger angibst, damit du dementsprechend weniger Steuern zahlst.
Der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen kann als Ordnungswidrigkeit bzw. in schweren Fällen als Straftat geahndet werden.
Wenn du dich kriminell verhältst, ist das eine Sache, aber deinen Sohn in die Sache hineinzuziehen, ist das Allerletzte !
Absolut richtig!