Hauptberuflich angestellt + Gewerbe + Minijob?

3 Antworten

Da Sie nur einen Minijob neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung haben, ist dieser pauschal vom AG verbeitragt und kann pauschal vom AG versteuter werden.


http://www.gutefrage.net/tipp/wie-viele-minijobs-in-welcher-hoehe-kann-man-haben

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Minijob neben sozialversicherungspflichter Hauptbeschäftigung

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Neben einer Hauptbeschäftigung darf man nur einen Minijob sozialversicherungsfrei ausüben, ganz egal wie hoch dieser ist. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und (mit Ausnahmen) versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob bleibt pauschal verbeitragt.

Wenn der Minijob bei der Knappschaft angemeldet ist, bezahlt der Arbeitgeber dabei sämtliche Abgaben. Du hast dann damit nichts zu schaffen. Auch in der Steuererklärung mußt Du den nicht angeben.

schwaigerf2000 
Beitragsersteller
 04.11.2010, 10:47

d.h der Minijob ist unabhängig von dem, was ich nebenbei sonst noch mache?

anjanni  04.11.2010, 10:49
@schwaigerf2000

Ja. So ist es.

(Eventuell brauchst Du allerdings eine Nebentätigkeitsgenehmigung von Deinem Haupt-Arbeitgeber.)

schwaigerf2000 
Beitragsersteller
 04.11.2010, 10:50
@anjanni

steht im vertrag, dass ich nebenbei nur nichts machen darf, was in konkurrenz zum jetzigen arbeitgeber wäre...

naomimcmorris  06.11.2010, 23:03
@schwaigerf2000

Das ist so nicht richtig, siehe meine Antwort.

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1) Der AG kann die Lohnsteuer mit 2% pauschalieren n. §40 EStG, er muss es aber nicht.

2) Der Minijob ist nicht unabhängig davon, was man nebenbei macht, da neben einer Hauptbeschäftigung nur ein Minijob pauschal verbeitrag/versteuert werden kann.

Hallo, bis € 400,00 und Hauptberuf zahlt AG pauschale Abgaben, du bekommst die € 400,00 Brutto gleich Netto, also ausgezahlt € 400,00.Ab € 400,01 werden alle Einnahmen zusammengerechnet! Hoffe ich konnte dir weiterhelfen

naomimcmorris  06.11.2010, 23:01

Der AG kann die Lohnsteuer mit 2% pauschalieren n. §40 EStG, er muss es aber nicht.