Kleinreparatur ja oder nein?
Ich bin grade dabei in meine neue Wohnung einziehen. Nun habe ich festgestellt das die Toilette läuft (defekt) und der Abfluss undicht ist. In meinem Vertrag ist eine 100€ Kleinreparaturklausel enthalten. Kann ich jetzt eine Neue Toilette mit Montage verlangen? Die Kosten betragen ja in jedem Fall über 100€.
6 Antworten
Auf jeden Fall den Mangel schriftlich anzeigen mit der Aufforderung zur Behebung. Dabei eine angemessene Frist (Datum) setzen. Ist die Toilette nutzbar, 1-2 Wochen. Sollte diese nicht nutzbar sein und auch keine Alternative (der Busch im Garten zählt nicht ;-)), ist das ein Notfall und muss umgehend behoben werden. Damit eine Wohnung als solche definiert ist, muss eine funktionierende Toilette darin sein.
Natürlich kannst Du KEINE neue Toilette verlangen, sondern nur eine Behebung des Schadens. Das liest sich wie:
- Entkalker und WC-Reiniger in den Behälter und ggfs.
- Reinigen der Dichtung mit Essig oder tatsächlich Austausch.
Die Kleinreparaturklausel wirkt nur bei Defekten, die während der Mietzeit entstehen. Da du eben erst die Wohnung übernommen hast, hast du das Recht, dass die Sachen in Ordnung sind. Das geht also auf den Vermieter.
Du hast jedoch nicht das Recht eine neue Toilette zu bekommen, sofern eine Reparatur möglich ist. Melde ihm also den Schaden, und im Normalfall kümmrt sich ein Vermieter auch darum.
Wenn dieser Schaden durch eine Reparatur zu beheben ist, hast du keinen Anspruch auf eine neue Toilette. Das ist wahrscheinlich nur eine Dichtung, die durchaus in die 100 € Begrenzung rein passt.
Der FS baut die Dichtung nicht täglich aus- oder ein. Sie unterliegt also nicht seinem üblichen Zugriff. Daher ist der Dichtungswechsel eine Instandsetzung, die der Vermieter zu übernehmen und zu bezahlen hat, die 100€-Grenze spielt dabei keine Rolle.
Bei Einzug sollte die Wohung dir ohne Mängel übergeben werden. Sage JETZT Bescheid und eigentlich solltest du das nicht bezahlen müssen.
Hattet ihr schon Wohnungsübergabe? Das sollte unbedingt im Protokoll aufgenommen werden.
Kleinreparatur ja oder nein?
Nein, zählt nicht dazu.
Weil es nicht dem ständigem Zugriff des Mieters unterliegt; das schreibt Dir ein Vermieter.
Der Wasserhahn, Lichtschalter usw. also Dine die Du betätigst, fallen darunter.
Kann ich jetzt eine Neue Toilette mit Montage verlangen?
Nein, der Vermieter kann auch reparieren lassen.
Die Kosten betragen ja in jedem Fall über 100€.
Sagt wer?