Wasserzähler stehen geblieben - wie wird Verbrauch gemessen?
Unser Vermieter lässt alle 2-3 Jahre die Wasserzähler wechseln.
Beim letzten Wechsel wurde bei uns eine defekte Wasseruhr festgestellt, die kurz nach der letzten Ablesung (vor 6 Monaten) stehengeblieben sein muss.
Frage: Wird uns bei unveränderten Zählerstand für diesen Zeitraum ein pauschaler Betrag berechnet oder wird erst ab dem Tag berechnet, an dem der Fehler entdeckt worden ist?
7 Antworten
Die Wasseruhr wird vom Grundversorger gewechselt, das hat mit dem Vermieter nichts zu tun außer dass der dem Techniker die Tür aufhalten muß.
Besteht berechtigter Zweifel an dem Wert der Uhr, also bei defekt oder manipulation wird der Verbrauch geschätzt. Man zahlt also den Durchschnitt der letzten Abrechnungszeiträume sofern sich nichts grundlegendes Geändert hat (z.B. Personenanzahl). Der Versorger berechnet erst mal den Durchschnitt der Vergangenheit, aber wenn man z.B. weniger Personen im haushalt hat, abgeschafftes Schwimmbad usw. kann man das melden, dann schätzen die den verbrauch dementsprechend.
Wenn der Vermieter die Zähler alle 2-3 Jahre wechseln läßt, hat er zumindest nichts falsch gemacht.
Ich nehme an, daß der Wasserverbrauch dann auf Basis der letzten Jahre geschätzt wird - natürlich irgendwie für den gesamten Zeitraum. Ihr habt ja auch im letzten halben Jahr weiterhin Wasser verbraucht...
Also bei mir ist das so, dass die Versorgungsbetriebe in ihrer Abrechnung auch monatlich abrechnen- obwohl sie nur jährlich ablesen. Von daher haben die wohl ebenfalls eine Wasseruhr, denk ich mal.
Dass gar nichts bezahlt wird, gibts nicht.
Wie letztlich dein Vermieter damit umgeht, entzieht sich logischerweise der Kenntnis von Nichtbeteiligten.
Aber ich denke, man kann an realistischen Verbrauchswert durch Hochrechnung ermitteln.
Da wird ein Mittelwert gerechnet, der errechnet sich aus Deinen Durchschnittsjahresverbrauch, anders können die das vom Wasserwerk nicht machen!