was ist der unterschied zwischen Kleingewerbe und Gewerbe was muss ich dabei beachten wenn ich das Gewerbe anmelde?

2 Antworten

Bei einem Kleingewerbe darf der Jahresumsatz nicht mehr als € 17500,00 betragen. Wenn Du das Gewerbe neu anmelden willst, musst Du schätzen. Wenn Du vermutest nicht über die € 17500,00 hinauszukommen, kannst Du wählen ob Du das als Kleingewerbe oder "Normalgewerbe" anmelden willst. Wenn Du dich für Kleingewerbe eintscheidest, und dann in irgendeinem Jahr in der Zukunft über die € 17500,00 hinauskommst, ist das ab dem darauffolgenden Jahr kein Kleingewerbe mehr. Der einzige Unterschied zwischen Kleingewerbe und "Normalgewerbe" ist, das auf den Rechnungen eines Kleingewerbes die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden darf. Wenn deine Kunden Privatleute sind, ist das egal. Sind es überwiegend gewerbliche Kunden, wäre das ein Nachteil.

EFTychia 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 19:10

im Falle wo ich nicht den Betrag 17500e überschreite, bin ich dann logischerweise von der jährlichen Umsatzsteuer befreit ,wenn ich das richtig verstanden habe ..? wie ist das jetzt mit der Mehrwertsteuer da ich sie ja nicht auf der Rechnung an den Kunden ausweisen darf. ? Ich weiss ich stelle blöde Fragen

Schoenfelder  19.02.2017, 19:55
@EFTychia

In deiner jährlichen Abrechnung zählst Du alle Ausgaben und alle Einnahmen zusammen. Die (hoffentlich positive) Differenz ist dein Gewinn. Den gibst Du in der Steuererklärung als Einnahme aus Gewerbebetrieb an und das wars.

Es gibt weder Klein- noch Großgewerbe ! Entweder man meldet beim Gewerbeamt ein (stehendes) Gewerbe an oder beantragt eine Reisegewerbekarte.

Es gibt nur die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Das ist aber keine Art von Gewerbe, sondern ein Steuererleichterungsverfahren hinsichtlich der Mehrwertsteuer. Dort ist geregelt, dass Unternehmer, die voraussichtlich im Jahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz (nicht Gewinn !) machen, von ihren Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen müssen. Dafür kann man die selbst gezahlte MwSt nicht als Vorsteuer geltend machen.

Das Gewerbeamt informiert nach der Gewerbeanmeldung auch das Finanzamt. Die schicken dir dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Da kannst du die Kleinunternehmerregelung ankreuzen.