Kleingewerbe und Minijob gleichzeitig muss ich Steuern zahlen?

4 Antworten

Dein 1. Minijob ist steuerfrei.

Ob Du für dein Kleingewerbe steuern zahlen musst, hängt von den dort generierten Einnahmen ab. Liegen diese unter de Steuerfreibeträgen, musst du keine Einkommenssteuern oder bezahlen. Mehrwertsteuer fällt normalerweise an, wenn du jedoch die Kleingewerberegelung für Umsätze (pro Jahr) bis 17.500 Euro(?) nutzt, so musst Du keine Mehrwertsteuer abführen, kannst aber im Gegenzug auf deinen Rechnungen keine ausweisen und auch keine Vorsteuer verrechnen.

kevin1905  13.06.2017, 17:33

Es heißt Kleinunternehmer es gibt keine Kleingewerbe!

Und es hat AUSSCHLIESSLICH mit der Umsatzsteuer zu tun, mit nichts anderem.

Inhatlich aber richtig drum keinen Daumen runter.

kevin1905  13.06.2017, 21:49
@odine

Die Kleinunternehmer führen ein Kleingewerbe.

Nein, denn auch Menschen die selbständiger Arbeit nachgehen, z.B. Humanmediziner können Kleinunternehmer sein, sie haben dennoch kein Gewerbe!

Du schmeißt hier zwei Dinge ineinander die sich NICHT tangieren.

Dein Beitag war inhaltlich richtig, warum machst du aus einem ausreichend ein ungenügend?

siola55  23.12.2018, 14:50
Dein 1. Minijob ist steuerfrei.

Leider nur, falls der AG des Minijobs die 2% Pauschalsteuer für Tim entrichtet, nur dann muß er diesen Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angeben :-((

Meine Frage ist kann ich beides machen ohne Steuern zu zahlen?

Hi Tim, falls bei deinem 450-Euro-Minijob der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du dies nicht mehr in deiner Einkommenssteuererklärung angeben, da ja bereits pauschalversteuert ;-)

Dein Problem liegt bei der bisher kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern: du darfst nur ein 450-Euro-Minijob ausüben oder ein Einkommen von max. 425 € mtl. (z.B. dein Gewerbe) haben - beides geht leider nicht, um den kostenlosen Krankenschutz über die Eltern aufrecht zu erhalten :-((

Hinweise, Infos und viele, viele Tipps über ein "Eigenes Gewerbe gründen" findest du in klicktipps.de

bzw. in dem Link hier: www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

PS: Es gibt kein Kleingewerbe in D, sondern nur ein Gewerbe im Nebenverdienst! Was du evtl. gehört hast, ist die Kleinunternehmer-Regelung... siehe Link hierzu.

Der aktuelle Steuerfreibetrag für einen Single ist aktuell 8.820 € im Jahr - erst dann sind Einkommensteuern fällig...

Gruß siola55

SabinaBiene  23.12.2018, 14:16

Geht aber beides gleichzeitig also Minijob und Gewerbe ohne Steuern zu zahlen abgesehen von der Krankenversicherung?

siola55  23.12.2018, 14:46
@SabinaBiene

Falls der Arbeitgeber vom Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du ja diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben!

Somit hast du den aktuellen Grundfreibetrag von 9.000€ im Steuerjahr 2018 für deinen Nebenerwerb im Gewerbe zur Verfügung. Erst wenn du in 2018 das zu versteuernde Einkommen von diesen 9.000€ als Single überschreitest, sind Ek-Steuern fällig!

Gruß und Frohe Weihnacht wüscht dir siola55

siola55  14.06.2017, 17:25

Laut Info von klicktipps.de gilt bei der "Kleinunternehmer-Regelung" folgendes:

Will ich als "Kleinunternehmer besteuert" werden, also ohne Umsatzsteuer arbeiten,
oder will ich auf diese Umsatzsteuer-Befreiung verzichten?

Wenn ich auf die Umsatzsteuer-Befreiung verzichte, also mit Umsatz- und Mehrwertsteuer arbeiten will,
bin ich 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Wenn ich mehr als 17.500 € Umsatz (Brutto!) im Gründungsjahr habe, muss ich mit Umsatzsteuer arbeiten.

Für die Umsatzsteuer werde ich i. d. Regel eine zusätzliche Steuernummer erhalten.
Die muss dann mit auf jeder meiner Rechnungen stehen. Zusätzlich kann ich eine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen.
Wenn vorhanden, muss sie statt der Steuernummer auf den Rechnungen stehen
(mehr zur Umsatzsteuer und
Argumente für und gegen die
Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung).

  • Es gibt keine Kleingewerbe. Dieses Unwort lässt sich einfach nicht ausrotten...


    Ich muss also nichts versteuern und kann alles behalten.

    Also Minijob ist pauschal versteuert.


    Ich hatte überlegt zusätzlich ein Kleingewerbe anzumelden, da ich die möglichkeit hätte privat etwas Geld zu verdienen.

    Wie bereits gesagt gibt es keine Kleingewerbe. Du meldest ein Gewerbe an, wenn du gewerblich agieren willst, das ist dann aber nicht privat.


    Meine Frage ist kann ich beides machen ohne Steuern zu zahlen?

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind einkommensteuerpflichtig. Du musst dieses gegenüber dem Finanzamt erklären. So lange dein zu versteuerndes Einkommen 8.820,- € nicht übersteigt, fallen keine Einkommensteuern an.


    Aber:

    Deine Krankenkasse, sofern du nicht gesetzlich versichert bist, schmeißt dich aus der Familienversicherung sobald dein Gesamteinkommen aus Minijob und Gewerbe 450,- € übersteigt.

  • Und dann solltest du dich an die Clearingstelle wenden um deinen Status feststellen zu lassen.

  • Denn für deinen Beitrag ist es ein Unterschied ob man dich als hauptberuflich selbständig einstuft oder hauptberuflich angestellt.



Nein.

Gruß Than

Tim061188 
Beitragsersteller
 13.06.2017, 13:49

Nein was?

ThanatosBell  13.06.2017, 13:50
@Tim061188

"ist kann ich beides machen ohne Steuern zu zahlen?"
Nein.

Obwohl es besondere Fälle gibt, aber da habe ich schon aufgehört, dem Kollegen neben mir zuzuhören. Es kommt auf jeden Fall auf die Einnahmen deines Gewerbes an.