Kann man ein Kleingewerbe anmelden(Nebenerwerb) obwohl man einen Hauptberuf + 450 € Stelle hat?
Hallo,
wie in der Fragestellung schon beschrieben - ist es möglich trotz einer( in dem Fall Teilzeitstelle) + 450 € Stelle ein Kleingewerbe anzumelden?
Kleingewerbe deshalb um selbstgemachte Dekorationen aus Holz z.B. auf Weihnachtsmärkten, Handwerksmärkte sowie im Internet zu verkaufen.
Vielen Danke für die Antworten.
4 Antworten
1. Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das nicht gibt. Man kann nur ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) anmelden oder eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) beantragen.
2. Oft (aber falsch) bezeichnen viele die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) als Kleingewerbe. Das ist aber keine Art von Gewerbe, sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren für die MwSt.
3. Von amtlicher Seite bestehen keine Hindernisse, ein Gewerbe anzumelden. Ob für den Haupt- oder Nebenerwerb interessiert die Ämter auch nur aus statistischen Gründen.
4. Für den Verkauf deiner Produkte im Internet wäre die Gewerbeanzeige gem. § 14 GewO richtig. Für den Verkauf auf Veranstaltungen brauchst du aber in der Regel zusätzlich eine Reisegewerbekarte. Beides gibt es beim Gewerbeamt.
5. Du solltest deinen Arbeitgeber von deinem Vorhaben informieren, denn sonst kann es zu arbeitsrechtlichen Problemen führen.
Vielleicht lag die Unfreundlichkeit auf dem Gewerbeamt daran, dass Du nach einem Kleingewerbe gefragt hast. Das gibt es nicht.
Was Du meinst ist ein Gewerbe als Nebenerwerb. Natürlich kannst Du das anmelden, völlig problemlos.
Wenn der "FRagebogen zur steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt kommt, dann melde Dich hier nochmal.
Kleingewerbe gibt es nicht. Eventuell meinst Du "kleinunternehmen" bei dem man weniger als 17.500,- Euro Umsatz (Einnahmen) pro Jahr hat und deshalb keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Natürlich musst Du Steuer (Einkommensteuer) zahlen, wenn Du einen Gewinn erzielst.
Der IHK Beitrag richtet sich nach der jeweiligen IHK.
Ja kann man, du kannst so viele Gewerbe anmelden wie du willst.
Erkundige dich mal beim Finanzamt, bzw. Gewerbeamt.
Ich wollte mich bei unserer Gemeinde wo man das Gewerbe ja anmeldet erkundigen. Die Damen war höchst unfreundlich. Deshalb dachte ich ich frage hier :)
Vielen Dank für die Antwort. Also ist ein Gewerbe als Nebenerwerb der tatsächliche Name für das "Kleingewerbe"? Dementsprechend kein Eintrag im Handelsregister, keine Steuern, keine Anmeldung bei IHK/Handwerkskammer?
Ich bin nun etwas verwirrt.