Freier Mitarbeiter + Minijob?
Hallo, liebe Community. Ich arbeite als freier Mitarbeiter für eine Nachhilfevermitlling und verdiene dort unter 450€ im Monat. Ich habe gehört, dass man zusätzlich noch einen Minijob machen kann, wenn man als freier Mitarbeiter irgendwo tätig ist, ohne steuer- oder sozialversicherungspflichtig zu sein. Stimmt das? Kann ich ohne Bedenken noch einen Minijob annehmen, oder muss ich dann Steuern zahlen?
4 Antworten
Hallo, viel wichtiger ist die Frage wie du bisher krankenversichert bist???
Falls du über die Eltern kostenlos familien(kranken)versichert bist, dann entfällt der kostenlose KV-Schutz mit der Aufnahme des Minijobs, da du entweder 425 € Einkommen (z.B. deine freiberufl. Tätigkeit) haben darfst oder ein 450-Euro-Minijob!
Kann ich ohne Bedenken noch einen Minijob annehmen, oder muss ich dann Steuern zahlen?
Also bei einem Single beträgt der Steuerfreibetrag aktuell 8.820 € im Jahr:
falls du mit einem pauschalversteuerten Minijob dazuverdienst, wird dieser in der Einkommensteuererklärung nicht mit angegeben; will heißen, daß du die 8.820 € für deine freiberufl. Tätigkeit zur Verfügung hast...
Gruß siola55
Die private Krankenversicherung kann bei deinem Vater bleiben. Als Selbständiger kannst du dich ja auch privartversichern.
Stimmt das?
Yuhs.
Kann ich ohne Bedenken noch einen Minijob annehmen, oder muss ich dann Steuern zahlen?
Wenn du darauf achtest, dass der Minijob pauschal versteuert bleibt, ist er außen vor.
Da du Einkünfte aus selbst. Arbeit bzw. Gewerbebetrieb hast, musst du aber ohnehin eine Steuererklärung abgeben.
... und eine evtl. kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern könnte hinfällig werden! Bitte unbedingt beachten...
Da der Fragesteller zu seiner sonstigen Situation keine Angaben macht, wollte ich nicht darauf eingehen.
Ein Mini-Job bis 450 € ist nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei für dich, wenn der Arbeitgeber dich ordnungsgemäß bei der Knappschaft anmeldet. (und die Abgaben leistet).
Für die Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" (was immer das sein soll), bist du auf jeden Fall steuerpflichtig. Du musst also eine ESt-Erklärung abgeben.
Ein Mini-Job bis 450 € ist nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei für dich, wenn der Arbeitgeber dich ordnungsgemäß bei der Knappschaft anmeldet (und die Abgaben leistet).
Steuerfrei für den Minijobber ist der 450-Euro-Minijob nur, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet!
Die Rentenversicherungspflicht besteht bereits seit 2013 für den Minijobber und beträgt 3,7 % vom Bruttolohn, ausser der Minijobber hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen...
Ich glaube, dass Du für die Nachhilfevermittlung als "Scheinselbständiger" arbeitest, wenn Du nur für diese Firma arbeitest.
Ich vereinbare alles. Ich bin nicht weisungsgebunden und im Arbeitsvertrag stehe ich als freier Mitarbeiter.
Das ist dann kein Arbeitsvertrag, denn Du bis kein AN
Schon das Wort "Arbeitsvertrag" schließt eine tatsächliche Selbständigkeit aus. Aber für die evtl. Nachversicherung ist der "Arbeitgeber" haftbar.
Selbständige mit einem Auftraggeber sind nicht automatisch scheinselbständig.
Entscheidend sind noch andere Kriterien, vor allem das Weisungsrecht.
wer macht die Termine und wo finded die Bildung statt?
Da ich studiere, bin ich über meinen Vater noch mitversichert, allerdings privat. Ich habe bis jetzt nur gelesen, dass der Schutz bei gesetzlicher Krankenversicherung entfällt.