Persönlicher Steuersatz bei Minijob unter 450 auf Daytrading beziehen?
Halle an alle,
Da ich momentan eine Daytrading-Geschichte am laufen habe würde mich interessieren wie ich weiter verfahren kann wenn ich den Freibetrag von 801€(jährl) überstiegen haben sollte. Darunter zahle ich ja keine Steuern.
Gutgemeinte Ratschläge zum Daytrading sind nicht erwünscht. Es geht einzig und allein darum wie ich mit nur einem Minijob Kapitalerträge nun möglichst gering versteuern darf.
Ich bin voraussichtlich ab nächstem jahr Student mit einem Minijob (unter 450€). Demnach zahle ich ja keine Einkommenssteuer (2% regelt bereits der Arbeitgeber). Zugleich weiß ich jedoch dass man seine Kapitalerträge auch mit dem persönlichen Steuersatz versteuern kann, wenn dieser unter der Abgeltungssteuer liegt (die ja sonst bei ~25% liegt).
Ist mein "persönlicher Steuersatz" also bei 0% und kann auf meine Kapitalerträge bezogen werden? (Wären ja dann 0% und ich könnte demnach solange ich unter 450€ bleibe Steuerfrei bleiben oder?)
Oder einfach gesagt:
Wie finde ich meinen sogenannten " persönlichen Steuersatz" als Minijobber heraus? ( & spielt Bafög dabei eine Rolle?)
5 Antworten
Hi BENNI12,
du mußt ganz einfach drauf achten, daß dein Arb.geber beim Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob nicht bei deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits vom AG pauschalversteuert!
Somit hast du den gesamten Grundfreibetrag beim Single von 9.000€ im Steuerjahr 2018 zur Verfügung für deine Finanzgeschäfte ;-))
& spielt Bafög dabei eine Rolle?
BAföG ist eine Sozialleistung und demnach steuerfrei, also nicht relevant!
Solltest Du wider Erwarten Gewinn machen, dann kommst Du um eine Steuererklärung nicht herum, um Dir die bereits abgezogenen 25% Abgeltungssteuer zurückzuholen. Und spätestens dann musst Du Dich entweder mit den Basics des Steuerrechts vertraut machen oder einen Fachmann aufsuchen.
Du musst Dich aber schon jetzt darum kümmern, dass Dein "Minijob" vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird - das folgt keinesfalls zwingend aus der Bezeichnung Minijob. Macht dann einen Unterschied, wenn Deine gesamten Einkünfte über 9.000 € im Jahr liegen.
Der 450 Euro Job zählt nicht.
Da die dir 25% gleich abziehen musst du gar nix zahlen
Also Steuern bis so ca 30000 Euro sind billiger als die 25%
Statt Daytraidon würde ich mal nen Steuerkurs belegen
Dein Minijob ist bis 450 Euro steuerfrei !!!
Die ersten ca. 8000 im Jahr sind steuerfrei. Deine Vorausbezahlten 25% die dir deine Bank abzieht bekommst du mit Steuererklärung aber zurück.
Einfach mal am Jahresende in Elster eingeben - kost nix - und ausrechnen
Aber mit so wenig Grundlagenwissen würde ich kein Daydraiding machen. Eher Volkshochschule - das ist das Geld besser angelegt
Wenn der Minijob pauschal besteuert wird dann kannst Du den Grundfreibetrag für Deine anderen Einkünfte ausnutzen.
Mach dir keine Sorgen. Aus meiner Erfahrung aus 30 Jahren Wertpapiergeschäft kann ich die sagen, dass du aus Daytrading keine steuerpflichtigen Gewinne machen wirst, sondern einen Verlustvortrag produzierst.
"Verlustvortrag" ist für jemand, der so fragt, ein Fremdwort.
ja wie hoch wäre denn nun mein Steuersatz den ich auf den Minijob anwenden kann?/ Wie kann ich das herausfinden?