Als Kleinunternehmer einen minijobber beschäftigen?
Hallo Leute,
Ich habe mit endlich meinen Lang ersehnten traum erfüllt und ein Kleingewerbe angemeldet.
Darf ich mit meinem Kleingewerbe jemanden geringfügig oder auf 450€ Basis beschäftigen? Ich muss dazu sagen, derjenige wird nur ca. 10-15 Stunden im Monat Arbeiten und dementsprechend auch nur zwischen 90 und 135€ verdienen
Wie kann man das am besten handhaben?
6 Antworten
Ich habe mit endlich meinen lang ersehnten Traum erfüllt und ein Kleingewerbe angemeldet.
Ein 'Kleingewerbe' gibt es in der Gewerbeordnung nicht, und die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuergesetz, betrifft somit nur die Umsatzsteuer und hat mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern nichts zu tun.
Wie kann man das am besten handhaben?
Anmeldung bei der Minjobzentrale.
Kleingewerbe
Aber nicht in Deutschland. Hier gibt es keine Kleingewerbe.
Darf ich mit meinem Kleingewerbe jemanden geringfügig oder auf 450€ Basis beschäftigen?
Du darfst als Unternehmer so viele Angestellte beschäftigen, wie du bezahlen kannst. Solltest dich aber schlau machen, was du arbeitsrechtlich bedenken musst.
Denk dran, dass auch Minijobber einen Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben.
Als Gewerbe im Nebenerwerb z.B. wäre dies möglich...
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du hierzu in klicktipps.de
https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_gewerbe_freiberuf
bzw. in der minijob-zentrale.de
Gruß siola55
Na, klar. Nur ist das leider so umständlich, daß ich mit der Abwicklung meine Steuerberaterin beauftagt habe und die Kosten DAFÜR sind nicht ohne und nicht mal nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abgeschlossen.
Z.B. gab es bei mir mal ein paar Jahre später eine Betriebsprüfung punkto Sozialversicherungsbeiträgen und Co, wieder Kosten und natürlich jede Menge Fragebögen.....
Wenn man lesen und schreiben kann, ist die Abwicklung ohne weiteres auch ohne Steuerberater möglich. Un die Kosten für einen Steuerberater sind Betriebsausgaben. Wenn man sich das nicht leisten kann, sollte man darauf verzichten, sich "selbständig" zu machen.
Man muss denjenigen bei der Minijobzentrale anmelden und die entsprechenden Beiträge abführen.