gehört ein pachtgarten zur erbmasse?
wir sind in einem gartenverein und haben einenpachtgarten.wenn wir kündigen und kein nachfolger ist da,müssen wir alles eigentum (steinhaus,gehwegplatten,sträucher usw. )beräumen.so steht es im unterpachtvertrag.sollte nun ein ableben von uns eltern gegeben sein,müssen dann unsere erwachsenen kinder den garten beräumen ?
3 Antworten
Ja, alle Schulden gehören zum Erbe.
Wenn es so im Pachtvertrag steht muß alles geräumt werden, doch meißtens sind die Nachpächter froh wenn sie etwas übernehmen können. Wenn die Kinder das Erbe der Eltern annehmen müssen sie auch für deren Verpfichtungen aufkommen, überderen Tod hinaus
Sämtliche Rechten und Pflichten des Erblassers gehen auf die Erben über .... das heißt sie treten in den Pachtvertrag (per Erbschaft) und müssen entscheiden was damit passiert ... wenn sie kündigen müssen sie auch räumen ... außer es findet sich vielleich tein Nachpächter der alles so übernimmt wie es ist ... (falls das der Gartenverein mitmacht)
http://dejure.org/gesetze/BGB/594d.html
§ 594d BGB Tod des Pächters
(1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen.