Klausur verpasst weil in der Bahn Reizgas von jemandem gesprüht und Verletzte versorgt wurden. Kann ich Schadensersatz gegen den Täter geltend machen?
Ich sollte heute meine letzte Klausur zum Bachelor schreiben. Habe bereits Bewerbungen etc. laufen für eine Anstellung ab Januar. Heute hat dann,ein bislang noch Unbekannter Reizgas in dem Zug zur Uni verwendet, so dass der Zug immer wieder anhalten musste um Verletzte versorgen zu lassen bis wir ganz angehalten und 40 Minuten warten mussten. Die Polizei ermittelt.
Sollte ich Anzeige gegen Unbekannt stellen und falls der Täter ermittelt wird auf Schadensersatz klagen? Der nächste Termin für diese Klausur ist erst nächstes Jahr, was heisst, dass sich mein gesamter Abschluss jetzt um ein Jahr nach hinten verschiebt. Ich werde also auch kein Bafög mehr bekommen und sicher auch keine Anstellung für Januar. Ich werde mir jetzt für 6 Monate irgendeinen Job suchen müssen, das Modul wieder belegen müssen und die Klausur dann schreiben. Kann doch nicht sein, dass sich so etwas dann so auf meine Kosten auswirkt ohne irgendwelche Konsequenzen für den Täter.
3 Antworten
Ich kann mir kaum vorstellen, dass du da Ansprüche geltend machen kannst.
Denn man hat dafür zu Sorgen, dass man rechtzeitig zur Prüfung antreten kann und auch dafür, genügend Puffer einzuplanen. Eine Verspätung von 40 Minuten dürfte weder bei der Uni noch bei einer Klage als eine Verzögerung gelten, gegen die man nichts hätte unternehmen können.
Aber mal davon abgesehen: Du hast jetzt den Prüfungstermin verpasst, ok. Aber wenn du nicht antrittst, gilt die Prüfung üblicherweise trotzdem als abgelegt, aber eben nicht bestanden. Das heißt, du solltest eigentlich recht bald (üblicherweise noch im gleichen Semester) einen Wiederholungstermin wahrnehmen können und nicht ein Jahr warten müssen, um das ganze Modul nochmal zu absolvieren. Erkundige dich mal in dieser Richtung.
Beste Grüße!
Nein, sowas sieht das Schadensersatzrecht nicht vor. Stell dir vor jemand verursacht einen Stau und der müsste jetzt allen Schadensersatz zahlen
Sicherlich ist das möglich. Anzeige musst du nicht stellen, die Polizei ermittelt ja schon und du selber wurdest ja scheinbar nicht verletzt. Du musst halt konkret darlegen können was für ein Schaden dir entstanden ist. Dann haftet der Täter dafür natürlich.