Einstellung des Strafverfahrens?
Einstellung des Strafverfahrens mangels Täterermittlung
Eine Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft erfolgt häufig auch aus tatsächlichen Gründen, da zum Beispiel kein Täter im Strafverfahren ermittelt werden kann. Der Täter ist schlichtweg unbekannt geblieben. Die Ermittlung der Polizei sind hier erfolglos geblieben. Der Aufwand der Polizei und der damit zusammenhängende Ermittlungsertrag / Aufklärungsertrag hängt in der Praxis auch stark von der Art des Deliktes ab.
Darf die Polizei ermitteln was sie für notwendig hält oder haben diese hier auch ihre Vorgaben durch die Staatsanwaltschaft wie weit und wieviel Zeit investiert werden darf?
3 Antworten
Die Polizei darf ermitteln, was sie für notwendig erhält, die Staatsanwaltschaft leitet offiziell die Ermittlungen und bestimmt dann anhand der Unterlagen von der Polizei, wie das Verfahren weitergeht und ob Anklage erhoben wird oder nicht.
Allerdings Zeitvorgaben gibt es indirekt, weil alle Straftaten außer Mord verjähren nach einer bestimmten Zeit.
So ist es
Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft leiden an Unterbeschäftigung. Bei Anzeigen gegen Unbekannt wird bei geringfügigen und Bagatelldelikten i.d.R. keine SoKo eingerichtet sondern der Fall recht schnell zu den Akten gelegt.
Trotzdem ist die Anzeige sinnvoll, da es sich möglicherweise um einen Serientäter handelt. Ergeben sich dann später neue Erkenntnisse (z.B. ein Tatverdächtiger) werden die Ermittlungen auch wieder aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Führung des Ermittlungsverfahrens, die Polizei tut nur das was die Staatsanwaltschaft möchte.
Die Polizei ermittelt im ersten Moment die Sachen wie z.B Personalien, Tathergang etc... das wird dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt und die trifft dann die weiteren Maßnahmen und ab da handelt die Polizei lediglich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft.
Okay, aber diese Ermittlung von z. B. Personalien, Tathergang etc. kann auch dauern, da sie mehrere Fälle haben und somit ein nicht so wichtiger Fall bearbeitet wird, wenn Luft ist. -> also kann diese "Vorermittlung" auch Wochen/Monate dauern, bis die Staatsanwaltschaft die Akte bekommt? Die Information vom Fall hat sie aber schon vorher erlangt oder bekommt sie dies erst mit Abgabe der Akte? Und bei der Staatsanwaltschaft kann die Akte auch liegen, da es nach Dringlichkeit geht? Macht die Polizei auf die Akte nur einen Vermerk, wenn es besonders dringlich ist z. B. bei Einhaltung von Fristen?
Ich habe dir eine Freundschaftsanfrage geschickt, schreib mir dort per PN den genauen Sachverhalt dann kann ich dir leichter helfen.
Hat die Polizei somit keinen eigenen Entscheidungsspielraum
Doch, hat sie. Die StA schaut ja der Polizei nicht bei jedem einzelnen Schritt über die Schulter und sagt ihr: „Nee, das lasst mal lieber“ oder „Ja, das ist ne gute Idee“.
Die Polizei ermittelt soweit sie kann oder soweit sie es für sinnvoll erachtet. Wenn sie das getan hat, schickt sie den Sachverhalt an die StA und diese entscheidet dann, ob bzw. wie es weiter geht.
Hat die Polizei somit keinen eigenen Entscheidungsspielraum inwieweit ermittelt wird oder was ermittelt wird? Muss diese sich erst das okay von der Staatsanwaltschaft holen?