Warum kann man eigentlich MyHammer nicht verklagen?

8 Antworten

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Ob du MyHammer verklagen kannst, weiß ich nicht. Da rate ich dir auch zum Anwalt.

MyHammer ist aber nur Vermittler zwischen Bieter und Anbieter.

Irgendwie muss man aber doch feststellen, um welche Firma oder was weiß ich es sich bei dem Umzug handelt. Oder war es auf privater Ebene? Aber die sind ja bestimmt mit einem LKW vorgefahren. Kein Kennzeichen gemerkt? Keine Aufschrift auf dem LKW? Kein schriftlicher Vertrag? Normalerweise hättet ihr beim Umzug auch eine Versicherungserklärung unterschreiben müssen - sofern es eine Firma war.

Ich hoffe für euch, dass ihr was beim Anwalt erreichen könnt.

thhorsten 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 13:02

Wen soll der Anwalt denn verklagen? Die Umzugsfirma gibt es ja nicht wirklich, alle Daten, die ich von MyHammer hatte, sind falsch! Eine Rechnung habe ich, auf der die Möbelpacker den Erhalt der 900 € bestätätigen. Ich begreife das alles nicht.

In eurem Fall wäre es wohl angeraten, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um in erfahrung zu bringen, ob ihr nicht vielleicht auf Zivilrechtlichem Weg einen Schadensersatzanspruch gegen die Website habt.

Damit kennen sich Anwälte besser aus als die User hier.

thhorsten 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 12:58

Da traut sich anscheinend kein Anwalt ran, offenbar sind die Erfolgsaussichten gering. Ich könnte auch keinen richtig guten Anwalt bezahlen.

MyHammer fungiert doch lediglich als technischer Vermittler, in der Form das er seine Internetplattform dazu bereithält.

Also da hast du m.E. einiges verkehrt gemacht.

Wenn man schon mit einem ansonsten Anonymen seinen Umzug durchführen will, merkt man sich doch zunächst einige Dinge und vor allen lässt man solche nicht alleine von dannen ziehen.

Etwas irritierend, dass die Verfahrenssache eingestellt wurde, denn die werden doch diese Masche nicht nur einmalig durchgeführt haben.

Setze dich doch einmal mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und bitte um näheres aus der Akte mit dem Hintergrund selbst einen privaten Ermittlungsdienst mit der Recherche zu beauftragen.

Erst wenn dir ein Name bekannt ist, brauchst du einen Rechtsanwalt.

thhorsten 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 13:36

Die Staatsanwaltschaft hat mir geschrieben, daß die Ermittlungen eingestellt wurden, da kein Täter ermittelt werden konnte. Ich hatte doch alle Daten, also Adresse der Firma, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Firmenname und auch den Namen des Firmen-Inhabers. Wir hatten vorher auch öfters telefoniert. Nur sind alle Daten falsch gewesen, es gibt weder die angegebene Adresse und eine Person dieses Namens noch die Firma selbst. Obwohl die Firma bei MyHammer eine super positive Bewertung hatte.

helmutgerke  05.12.2011, 13:46
@thhorsten

Adresse der Firma, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Firmenname und auch den Namen des Firmen-Inhabers, alle Daten sollen falsch gewesen sein?

Hinzu kommt, eine super positive Bewertung bei Myhammer!

Alles sehr merkwürdig.

Du schreibst, du kannst dir keinen Rechtsanwalt leisten. Versuche es doch über eine Beratungshilfeschein, den du dir vom Amtsgericht besorgen kannst.

helmutgerke  06.12.2011, 07:54
@helmutgerke

die hier eingestellte Antwort seitens des MyHammer Presseteams sollte dir Mut machen. Ich bin mir sicher, dass die dreisten Täter irgendwelche Spuren hinterlassen haben und ausfindig gemacht werden können.

thhorsten 
Beitragsersteller
 09.12.2011, 15:56
@helmutgerke

Ich hoffe das für uns. Aber was sollte MyHammer herausfinden, was die Kriminalpolizei nicht geschafft hat.

Einfach MyHammer zu verklagen, damit machst du es dir zu einfach...MyHammer ist nur die Plattform...wo Nachfrage und Angebot zusammen treffen... Andres Beispiel... Wenn du bei Ebay ein Auto ersteigerst...es bezahlst, und der Verkäufer sich nicht mehr meldet...dann kannst du ja auch nicht Ebay verklagen, sondern den Verkäufer. Verstehst du?

Nimm dir einen Anwalt. Irgendwelche Daten von den Betrügern müssen ja bei MyHammer hinterlegt worden sein...IP-Adresse z.B. Wobei das aber eigentlich die Aufgabe der Polizei gewesen wäre...

thhorsten 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 13:55

Aber wenn der Ebay-Verkäufer gar nicht exisiert bzw. eine falsche Identität vorgetäuscht hat, ist Ebay schon mitverantwortlich und wurde jetzt auch genau aus diesem Grund zu Schadensersatz verurteilt. Nicht anders verhält es sich in meinem Fall mit MyHammer.

www.hilfe-betrugsopfer.de

FAIR1  16.12.2011, 09:09

MyHammer ist nur die Plattform...wo Nachfrage und Angebot zusammen treffen... Andres Beispiel... Wenn du bei Ebay ein Auto ersteigerst...es bezahlst, und der Verkäufer sich nicht mehr meldet...dann kannst du ja auch nicht Ebay verklagen, sondern den Verkäufer.

Das ist leider nur bedingt richtig, nämlich dann, wenn die Plattform nicht die Identität des Vertragspartners garantiert. Das hat sie im vorliegenden Fall aber getan. MyHammer ist voll haftbar.

thhorsten 
Beitragsersteller
 05.12.2011, 13:20

MyHammer behauptet, daß sie die Daten nicht gespeichert haben. Alle anderen Daten des Betrügers, die ich mir bei MyHammer abgeschrieben hatte, sind falsch.

FAIR1  16.12.2011, 09:11
@thhorsten

MyHammer behauptet, daß sie die Daten nicht gespeichert haben.

Damit will sich MyHammer wohl rausreden. Die haben die Daten nicht nur gespeichert, die sind sogar dazu verpflichtet, das zu tun.

Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass MyHammer ohne richterliche Anordnung bzw. staatsanwaltschaftliche Durchsuchung die Daten nicht herausgeben.

Ohne die AGB von MyHammer nun zu kennen gehe ich einmal davon aus, dass darauf hingewiesen wird das man sich über die Identität des Vertragspartners selber zu informieren hat...

FAIR1  16.12.2011, 08:59

Klar, wird es. Die Leute, die bei MyHammer für's Geld kassieren zuständig sind, sind ja nicht doof. Die wollen jedes Risiko für sich ausschließen.

Das ist allerdings nicht zulässig, wie sich herausgestellt hat. Weil MyHammer nämlich damit Werbung macht, dass sie nur zugelassene Gewerbebetriebe als Auftragnehmer aufnehmen, deren Identität sorgfältig von MyHammer geprüft wurde (Gewerbeanmeldung).

Deshalb dürfen sich Kunden darauf verlassen, dass die Identität der Auftragnehmer stimmt. Anderslautende Bestimmungen in den AGB sind unwirksam.

MyHammer ist haftbar.